Vater prügelt mit seinen Söhnen Verwandten fast zu Tode

Drei Männer - ein Vater und seine beiden Söhne - haben einen Verwandten brutal angegriffen und beinahe getötet. Hintergrund war ein seit langem schwelender Familienstreit. Nach mehr als sieben Monaten ist der Prozess mit dem Urteil am Freitag zu Ende gegangen.  
von  az
Sie prügelten einen Verwandten fast zu Tode und wurden zu mehrjährigen Haftstrafeb verurteilt.
Sie prügelten einen Verwandten fast zu Tode und wurden zu mehrjährigen Haftstrafeb verurteilt. © dpa

Drei Männer - ein Vater und seine beiden Söhne - haben einen Verwandten brutal angegriffen und beinahe getötet. Hintergrund war ein seit langem schwelender Familienstreit. Nach mehr als sieben Monaten ist der Prozess mit dem Urteil am Freitag zu Ende gegangen.

Aschaffenburg - Die Großfamilie lag seit Jahren im Streit miteinander. Zu Ostern 2014 eskalierte die Situation und ein Vater und seine beiden Söhne prügelten einen Verwandten fast zu Tode. Am Freitag hat das Landgericht Aschaffenburg die drei Männer dafür zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Den 61 Jahre alten Vater als Haupttäter verurteilte die Strafkammer wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu fünf Jahren Gefängnis. Seine Söhne müssen wegen gefährlicher Körperverletzung für drei Jahre und vier Monate beziehungsweise zwei Jahre und sechs Monate hinter Gitter.

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"Sie haben sich in Rage befunden. Ihre Steuerungsfähigkeit war aber nicht erheblich beeinträchtigt", begründete der Vorsitzende Richter die Urteile. Die drei Männer waren am Ostersonntag 2014 in der Aschaffenburger Innenstadt auf ihr 56 Jahre altes Opfer getroffen und prügelten und traten dort auf den Verwandten ein. Auch als der Mann bereits wehrlos am Boden lag, traten die Angeklagten noch nach. "Und das führt leider immer wieder zu schweren Verletzungen", sagte der Richter dazu. Das Opfer überlebte den Angriff nur dank einer Notoperation.

Der Oberstaatsanwalt hatte in seinem Plädoyer sechs Jahre Haft für den Vater und vier beziehungsweise viereinhalb Jahre Haft für die Söhne gefordert. Die Verteidiger hatten Freispruch beziehungsweise Haftstrafen auf Bewährung gefordert.

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