Urteil zum Sechsfachmord in Rot am See rechtskräftig

Das Urteil des Mordprozesses um die Gewalttat im baden-württembergischen Rot am See mit sechs Toten ist rechtskräftig. Das betätigte ein Sprecher des Landgerichts Ellwangen am Montag.
dpa |
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Ellwangen - Das Urteil des Mordprozesses um die Gewalttat im baden-württembergischen Rot am See mit sechs Toten ist rechtskräftig. Das betätigte ein Sprecher des Landgerichts Ellwangen am Montag. Demnach sei keine Revision eingegangen.

Der Angeklagte hatte Ende Januar bei einem Familientreffen sechs Verwandte mit einer Pistole erschossen - seine Eltern, zwei Halbgeschwister sowie Onkel und Tante. Zwei Verwandte konnten sich schwer verletzt retten. Ein Gutachter hatte Wahnvorstellungen und eine krankhafte seelische Störung bei dem Deutschen diagnostiziert.

Das Landgericht Ellwangen hatte deshalb eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren wegen Mordes und versuchten Mordes verhängt und die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Das Gericht betrachtet den Schützen als vermindert schuldfähig.

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