Urteil zu "Zwölf Stämmen": Eltern legen Beschwerde ein

Sie haben das Sorgerecht verloren, weil sie ihre Kinder verprügelt haben. Die Eltern und Sektenmitglieder haben jetzt Beschwerde eingelegt.
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Blick auf ein Holzschild , das den Besucher in Klosterzimmern bei Deiningen im Nördlinger Ries begrüßt. Dort lebt die Glaubensgemeinschaft der "Zwölf Stämme".
dpa Blick auf ein Holzschild , das den Besucher in Klosterzimmern bei Deiningen im Nördlinger Ries begrüßt. Dort lebt die Glaubensgemeinschaft der "Zwölf Stämme".

Sie haben das Sorgerecht verloren, weil sie ihre Kinder verprügelt haben. Die Eltern und Sektenmitglieder haben jetzt Beschwerde eingelegt.

Ansbach - Mehrere Eltern der umstrittenen Sekte "Zwölf Stämme", denen das Amtsgericht Ansbach das Sorgerecht für insgesamt sechs Kinder entzogen hat, haben dagegen Beschwerde eingelegt. Das teilte das Amtsgericht am Donnerstag mit. Über die Beschwerden muss demnach nun das Oberlandesgericht Nürnberg entscheiden. Begründet haben die Eltern und deren Anwälte ihre Beschwerden nicht.

Der Familienrichter hatte Ende Oktober in drei noch offenen Sorgerechtsverfahren einem Antrag des Jugendamtes auf Entzug des Sorgerechts stattgegeben. Nach ausführlicher Anhörung der Kinder, der Eltern, eines Familienpsychologen und mehrerer Zeugen war der Richter überzeugt, dass eine Gefährdung des Kindeswohls "konkret, gegenwärtig und nachhaltig" gegeben sei.

Im September 2013 hatte die Polizei wegen Prügelvorwürfen rund 40 Kinder aus den Gemeinschaften der "Zwölf Stämme" im schwäbischen Klosterzimmern bei Deiningen und in Wörnitz in Mittelfranken geholt. Seitdem gab es zahlreiche Verfahren bei den Familiengerichten in Nördlingen und Ansbach; viele Eltern wehrten sich gegen die Unterbringung ihrer Kinder in Pflegefamilien und Heimen.

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