Urteil zu Missbrauch von Heimkindern rechtskräftig

In einem Wohnwagen und einer Almhütte werden Kinder zu Opfern: Warum das Urteil jetzt rechtskräftig ist und welche Strafe der Täter erhält.
dpa |
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Der Angeklagte hat um die Jahrtausendwende Minderjährige in dem Kinderheim sexuell missbraucht. (Archivbild)
Der Angeklagte hat um die Jahrtausendwende Minderjährige in dem Kinderheim sexuell missbraucht. (Archivbild) © Pia Bayer/dpa
Schweinfurt

Ein wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Heimkindern verurteilter Mann hat seine Revision gegen die Entscheidung des Landgerichts Schweinfurt zurückgenommen. Damit ist die Verurteilung des Mannes zu zwei Jahren und fünf Monate Haft rechtskräftig, wie das Gericht mitteilte. 

Der 56-Jährige hatte zum Auftakt des Berufungsverfahrens Übergriffe auf mindestens vier Jungen gestanden. Im ersten Verfahren vor dem Amtsgericht Schweinfurt hatte der Mann nichts zu den Vorwürfen gesagt. 

Übergriffe in Wohnwagen und auf Almhütte

Der Angeklagte war um die Jahrtausendwende als Hausmeister in dem Heim im Landkreis Schweinfurt tätig. Der Missbrauch soll unter anderem in einem Wohnwagen auf dem Heimgelände und auf einer Almhütte in Österreich stattgefunden haben. Die Opfer sollen damals zwischen 11 und 15 Jahre alt gewesen sein.

Die Staatsanwaltschaft und die Nebenklagevertreter hatten vor dem Landgericht beantragt, den Angeklagten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren zu verurteilen. Die Verteidigung hatte für eine Freiheitsstrafe von höchstens zwei Jahren plädiert, ausgesetzt zur Bewährung.

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