Urteil: Veruntreuung von Spenden für krebskranke Kinder

Augsburg (dpa/lby) - Weil sie sich mit Spenden für krebskranke Kinder ein luxuriöses Leben gegönnt haben, sind zwei Vereinsvorstände vom Amtsgericht Augsburg zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt worden. Die Angeklagten hatten sich immer wieder Geld des bayernweit aktiven Hilfsvereins auf eigene Konten überwiesen, teils mehrere 10 000 Euro auf einmal.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Ein hölzerner Hammer liegt auf der Richterbank in einem Verhandlungssaal des Landgerichts. Foto: Uli Deck/Archiv
dpa Ein hölzerner Hammer liegt auf der Richterbank in einem Verhandlungssaal des Landgerichts. Foto: Uli Deck/Archiv

Augsburg (dpa/lby) - Weil sie sich mit Spenden für krebskranke Kinder ein luxuriöses Leben gegönnt haben, sind zwei Vereinsvorstände vom Amtsgericht Augsburg zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt worden. Die Angeklagten hatten sich immer wieder Geld des bayernweit aktiven Hilfsvereins auf eigene Konten überwiesen, teils mehrere 10 000 Euro auf einmal. Mit dem Geld kauften sie sich beispielsweise ein Elektrofahrrad oder eine Actionkamera.

Der Richter verurteilte die 50 Jahre alte Frau am Donnerstag zu einer 22-monatigen Bewährungsstrafe, ihr getrennt lebender 39 Jahre alter Ehemann erhielt 20 Monate. Zudem müssen beide jeweils 40 000 Euro an Organisationen zahlen, die sich um krebskranke Kinder kümmern. Außerdem wird zur Wiedergutmachung des Schadens des Vereins weiteres Geld bei den Angeklagten eingezogen. Das Haus des Paares wurde zwangsversteigert, um die Zahlungen zu ermöglichen.

In der Anklage war aufgelistet, dass das Paar in zwei Jahren etwa 167 000 Euro für kranke Kinder gesammelt habe, aber nur rund 15 000 Euro wirklich für diesen Zweck verwendet wurde. Um das Verfahren zu vereinfachen, hatte das Gericht die Vorwürfe des Spendenbetrugs aber eingestellt. Nach einem Geständnis wurden die Angeklagten daher nur noch wegen Untreue verurteilt.

  • Themen:
Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.