Urteil: Unzufriedene Kundin muss für Extensions zahlen
Augsburg (dpa/lby) - Ein Friseurbesuch mit teurem Nachspiel: Weil eine unzufriedene Stammkundin nicht für ihre Echthaar-Extensions zahlen wollte, hat die Inhaberin eines Augsburger Fiseurgeschäfts die Frau erfolgreich auf Zahlung von fast 600 Euro plus Zinsen verklagt. Außerdem muss die Kundin die Kosten des Gerichtsverfahrens tragen. Das Amtsgericht Augsburg sah es nach der Vernehmung mehrerer Zeugen und Begutachtung der Haarverlängerungen als erwiesen an, dass diese fachgerecht angebracht worden waren. (AZ: 23 C 1723/19)
Damit entfiel auch der Anspruch auf Schmerzensgeld in Höhe des Preises für den Friseurbesuch, den die angeklagte Kundin im Gegenzug geltend gemacht hatte. Als Grund hatte sie die sehr schmerzhafte Entfernung der aus ihrer Sicht mangelhaften Extensions genannt. Diese seien nicht füllig genug, voller Spliss und grau gewesen. Zahlen muss die Frau nun dennoch - ebenso die Kosten des Gerichtsverfahrens. Nachdem die eingelegte Berufung zurückgenommen wurde, ist das Urteil des Amtsgerichts vom November 2019 nun rechtskräftig.