Urteil: Schmerzensgeld für 2011 ermordeten Sohn
Ansbach - Das Paar gab an, wegen des Verlusts ihres Sohnes an posttraumatischen Belastungsstörungen zu leiden. Wie der Sprecher des Landgerichts Ansbach, Jonas Heinzlmeier, am Freitag mitteilte, einigten sich die Parteien auf einen Vergleich.
Drei Männer und eine Frau hatten den 30-Jährigen Anfang Juli 2011 in einen Hinterhalt gelockt, um ihm einen Denkzettel zu verpassen. Da ein mitgebrachter Elektroschocker nicht funktionierte und das Opfer sich wehrte, stachen die Angeklagten mit Messern mehrfach auf den Mann ein. In einem Lieferwagen quälten sie ihn mit weiteren Messerstichen und Fußtritten. Schließlich warfen sie den Schwerverletzten bei Ansbach in den Fluss Rezat.
Wegen Mordes verurteilte das Landgericht Ansbach im Juli 2012 zwei der Angeklagten zu lebenslangen Haftstrafen, die beiden anderen zu Jugendstrafen von neun Jahren. Im Herbst vergangenen Jahres forderten die Eltern des Opfers in einem Zivilprozess 19 000 Euro Schmerzensgeld.
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"Es kommt sehr selten vor, dass posttraumatische Belastungsstörungen nach einem Mordfall geltend gemacht werden", erläuterte der Gerichtssprecher. Psychische Störungen alleine seien dafür auch nicht ausreichend. Die Beklagten hatten die Forderung wegen einer angeblichen Vorerkrankung des Ehepaars zunächst abgelehnt. Der Vergleich sei mittlerweile aber wirksam und stelle durchaus eine Besonderheit dar, sagte der Gerichtssprecher.