Urteil im Schnarchprozess: Täter bleibt in Psychiatrie
Würzburg - Das Landgericht Würzburg sah es am Dienstag als erwiesen an, dass der 28-Jährige seinen 78 Jahre alten Zimmernachbarn getötet hatte, sagte ein Sprecher. Ob er sich tatsächlich vom Schnarchen des Mannes gestört gefühlt hatte, wie ihm die Anklage vorwarf, ließen die Richter hingegen offen. Da der Täter durch seine psychische Erkrankung schuldunfähig sei, wies ihn das Landgericht somit wegen Totschlags erneut in die Psychiatrie ein, statt eine Gefängnisstrafe zu verhängen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Verteidigung hat sich eine Revision vorbehalten.
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Die Gewalttat war im März 2014 in der forensischen Psychiatrie des Bezirkskrankenhauses Lohr am Main (Landkreis Main-Spessart) geschehen. Dort war der Täter wegen einer anderen Straftat gerichtlich untergebracht. Er lag zudem im "Wachsaal" - einem Raum, der vom Pflegerzimmer aus direkt einsehbar ist, um potenziell gefährliche Patienten im Blick behalten zu können.
Eine Sprecherin des Bezirks sagte aber, dass der Patient vorher nicht durch aggressives Verhalten aufgefallen sei. Deshalb sei keine Überwachung angeordnet gewesen. Offenbar war daher während der Tat gerade kein Pfleger in dem Zimmer. "Der Stützpunkt war besetzt, aber eben nicht dauerhaft", sagte die Sprecherin.
Konsequenzen für die Unterbringung psychisch kranker Straftäter hat der Fall nicht. Sprecher des Bezirks Unterfranken als Träger der Einrichtung und des Zentrums Bayern Familie und Soziales (ZBFS) als zuständiger Landesbehörde nannten auf Nachfrage keine neuen Maßnahmen. Kontrolleure des ZBFS seien nach dem Vorfall im Lohrer Bezirkskrankenhaus gewesen. Zu Konsequenzen hieß es nur, die Sicherheit in den Kliniken werde "laufend neu überprüft".
Jürgen Müller, Experte für forensische Psychiatrie des Fachverbands DGPPN, wies auf Probleme bei der Unterbringung von Straftätern in Mehrbettzimmern hin. "Mehrbettzimmer fordern Patienten sehr viel Beherrschung ab. Dort treten Konflikte zutage", sagte Müller.
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