Mehr als drei Jahre Haft für Eltern wegen Kindesmisshandlung

Ein Vater und seine neue Frau haben ihren kleinen Sohn fast ein Jahr lang gequält, dann lief der Sechsjährige davon. Die Richterin fand klare Worte und verhängte harte Konsequenzen.
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Die wegen Misshandlung eines Sechsjährigen angeklagten Eltern gaben die Vorwürfe vor Gericht teilweise zu. (Archivbild)
Die wegen Misshandlung eines Sechsjährigen angeklagten Eltern gaben die Vorwürfe vor Gericht teilweise zu. (Archivbild) © Ulf Vogler/dpa
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Augsburg

Nach der rund einjährigen Misshandlung eines Vorschulkindes sind die Eltern vom Amtsgericht Augsburg zu Gefängnisstrafen von jeweils mehr als drei Jahren verurteilt worden. Der leibliche Vater des heute sechs Jahre alten Jungen muss drei Jahre und acht Monate in Haft, die Stiefmutter drei Jahre und zwei Monate.

Beide hatten das Kind im Alter von fünf und sechs Jahren mehrfach verletzt, mit Kabelbindern gefesselt und in den Heizungskeller oder andere Räume eingesperrt. Zudem wurde dem Jungen wiederholt Essen und Trinken verweigert. Er war während der Misshandlungen zwar zehn Zentimeter gewachsen, hatte gleichzeitig aber noch Gewicht verloren.

Zum Teil hatten die Angeklagten die Taten zugegeben, aber "sehr, sehr wenig Reue" gezeigt, wie Richterin Kathrin Schmid sagte. "Es macht einen einfach nur sprachlos", sagte Schmid zu dem Geschehen. Das Gericht verurteilte beide wegen schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen,
Körperverletzungsdelikten sowie Freiheitsberaubung.

Kind musste mit Verlust der Mutter klarkommen

Die leibliche Mutter des Kindes war unerwartet gestorben, als der Junge vier Jahre alt war. Bald darauf lernte der Vater seine spätere Ehefrau kennen, die mit ihren beiden Kindern zu ihm in den schwäbischen Landkreis Aichach-Friedberg zog. Wenige Monate später begannen die Misshandlungen.

Schließlich konnte das Kind aus dem Elternhaus fliehen und wurde von einer Frau Anfang des vergangenen Januars auf einer Landstraße aufgelesen. Es wurde daraufhin vom Jugendamt in einer Kinderwohngruppe untergebracht.

Richterin: Sohn erlebte statt Zuneigung Gewalt

Die Richterin sagte, der Sohn des Angeklagten hätte nach dem Tod seiner Mutter eigentlich mehr Zuneigung gebraucht. Stattdessen habe der Junge physische und psychische Verletzungen erlitten.

Ein Sachverständiger hatte in dem Prozess ausgesagt, dass der Sechsjährige aufgrund seiner Erlebnisse nun ein hohes Risiko für schwere psychische Krankheiten in seinem späteren Leben habe. Er sah etwa eine mögliche Suizidgefahr oder das Risiko einer Drogenabhängigkeit. Der Staatsanwalt und die Nebenklägerin betonten in ihren Plädoyers, der Junge leide möglicherweise bereits an einer posttraumatischen Belastungsstörung. Es gebe entsprechende Hinweise.

Mit dem Urteil folgte das Gericht weitgehend den Strafanträgen der beiden Ankläger. Die Verteidiger sprachen sich hingegen für beide Angeklagte für Bewährungsstrafen aus. Sie wollen nun Rechtsmittel prüfen. Die Eltern sitzen seit einem halben Jahr in Untersuchungshaft.

Rechtsanwältin Isabel Kratzer-Ceylan, die als Nebenklägerin den Sohn in dem Verfahren vertrat, sagte zu dem Martyrium des Jungen: "Er ist wie der letzte Dreck zu Hause behandelt worden." Sie betonte, dass der Sechsjährige bis heute immer wieder sage, dass er seinen "Papa nie wieder sehen" wolle.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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