Urteil im Halemba-Prozess erwartet

Im Prozess gegen den AfD-Landtagsabgeordneten Daniel Halemba will das Amtsgericht Würzburg heute (11.00 Uhr) sein Urteil verkünden.
Die Staatsanwaltschaft Würzburg sieht die Vorwürfe Volksverhetzung, Geldwäsche, Nötigung und versuchte Nötigung als erwiesen an und fordert eine Geldstrafe für den 24-Jährigen - 240 Tagessätze zu je 215 Euro. Bei einer rechtskräftigen Verurteilung zu mehr als 90 Tagessätzen würde der Politiker im umgangssprachlichen Sinn als vorbestraft gelten, da diese Strafe im Führungszeugnis eingetragen wird.
Die Verteidigung des Angeklagten hatte in ihrem Plädoyer einen Freispruch für ihren Mandanten gefordert und von einem politisch motivierten Verfahren gesprochen. Gegen das Urteil sind Rechtsmittel möglich. Für den Landtagsabgeordneten gilt bis zu einem rechtskräftigen Urteil die Unschuldsvermutung.
Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht?
Halemba steht seit dem 7. Januar vor Gericht. Bei einem Teil der ihm vorgeworfenen Taten war er Heranwachsender, also jünger als 21 Jahre. Das Amtsgericht muss daher nicht nur über Schuld und Unschuld entscheiden, sondern auch darüber, ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht angewendet wird - oder beides, je nach möglicher Straftat.