Urteil im Aschaffenburger "Cold-Case"-Mordprozess im Februar

Aschaffenburg (dpa/lby) - Im Prozess um den Mord an einer 15-Jährigen vor 40 Jahren in Aschaffenburg wird ein Urteil nun am 17. Februar erwartet.
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Das Justizgebäude in Aschaffenburg, in dem sich das Landgericht befindet. Foto: picture alliance / David Ebener/dpa/Archivbild
dpa Das Justizgebäude in Aschaffenburg, in dem sich das Landgericht befindet. Foto: picture alliance / David Ebener/dpa/Archivbild

Aschaffenburg (dpa/lby) - Im Prozess um den Mord an einer 15-Jährigen vor 40 Jahren in Aschaffenburg wird ein Urteil nun am 17. Februar erwartet. Zuvor soll noch ein psychologisches Gutachten des heute 57 Jahre alten Angeklagten erstellt werden. Auch der Zellennachbar des seit Mai 2019 in Untersuchungshaft sitzenden Mannes solle noch als Zeuge vernommen werden.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, das Mädchen im Dezember 1979 zunächst entkleidet und dann umgebracht zu haben. Als Hauptindiz gilt eine Bissspur an der Leiche. Die Spur stimmt laut einem zahnmedizinischen Gutachten mit hoher Wahrscheinlichkeit vom Gebiss des Angeklagten, das auffällige genetische Anomalien aufweist.

Der Fall galt jahrzehntelang als ungelöst, obwohl der Angeklagte auch unmittelbar nach der Tat schon zum Kreis der Verdächtigen gehört hatte. Erst eine auf Altfälle spezialisierte Ermittlergruppe konnte aber von 2017 an so viele Indizien zusammentragen, dass eine Anklage möglich wurde.

Der Prozess wird nach Jugendstrafrecht unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt, weil der Angeklagte zur Tatzeit erst 17 Jahre alte war. Ihm drohen eine Verurteilung wegen Mordes und bis zu zehn Jahre Haft.

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