Urteil für Paar nach Beil-Mord an Flüchtling rechtskräftig

Ein 18 Jahre alter Migrant wird in Unterfranken getötet. Überführt wird ein Ehepaar, das das Opfer wohl bestrafen wollte.
dpa |
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Das Urteil gegen das Paar ist nun rechtskräftig. (Archivbild)
Das Urteil gegen das Paar ist nun rechtskräftig. (Archivbild) © Heiko Becker/dpa
Aschaffenburg

Gut eineinhalb Jahre nach dem gewaltsamen Tod eines jungen Mannes im Spessart ist das Urteil des Landgerichts Aschaffenburg für ein angeklagtes Ehepaar rechtskräftig. Die Strafkammer hatte die 33-Jährige und den 40-Jährigen im vergangenen Juni zu lebenslanger Haft verurteilt. Dagegen hatten beide Revision eingelegt. "Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofes hat das Urteil der Großen Strafkammer des Landgerichts vom 27.06.2025 bestätigt und die Revisionen der Angeklagten als unbegründet verworfen", teilte das Landgericht nun mit.

Die Afghanen hatten am 10. August 2024 einen Landsmann nahe Faulbach (Landkreis Miltenberg) getötet. Der 18-Jährige wohnte bis zu seinem Tod im niedersächsischen Bad Münder (Landkreis Hameln-Pyrmont) und kam offensichtlich eigens für ein Treffen mit der Familie nach Unterfranken.

Motiv wohl Bestrafung

Das Ehepaar lebte zur Tatzeit in einer Flüchtlingsunterkunft in Altenbuch (Landkreis Miltenberg) und hat fünf Kinder. Der 18-Jährige soll den damals 12-jährigen Sohn der Eheleute im Internet bei einem Onlinespiel kennengelernt haben. Wahrscheinlich tötete das Paar den jungen Mann, weil es eine Handynachricht an den Sohn als Bedrohung empfand und den 18-Jährigen bestrafen wollte. 

Bei dem Ehemann hatte das Landgericht auch eine besondere Schwere der Schuld gesehen. Damit dürfte die Strafe voraussichtlich nicht bereits nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden. Der Angeklagte hatte die Attacke auf den 18-Jährigen mit einem Beil gestanden.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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