Ursula Herrmann: Keine DNA-Spur

Polizistin berichtet im Prozess, dass man kein Erbgut des Angeklagten am Tatort gefunden hat. Mehrere Haare aus der Todeskiste von Ursula konnten niemanden zugeordnet werden.
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Polizistin berichtet im Prozess, dass man kein Erbgut des Angeklagten am Tatort gefunden hat. Mehrere Haare aus der Todeskiste von Ursula konnten niemanden zugeordnet werden.

AUGSBURG Einiges spricht gegen Werner M. (59), den Angeklagten im Ursula-Herrmann-Prozess. Am gestrigen Verhandlungstag aber kam kein neues belastendes Indiz hinzu. Die Untersuchung von mehr als 100 DNA-Spuren im Zusammenhang mit der Entführung der zehnjährigen Ursula Herrmann, die 1981 in einer Holzkiste im Wald bei Eching am Ammersee erstickte, hat im Gegenteil keinen Hinweis auf den Angeklagten oder dessen Umfeld gebracht.

Die Polizeibeamtin berichtete am Donnerstag vor dem Landgericht Augsburg, dass 107 DNA-Spuren ermittelt und mit dem Erbgut der Angeklagten abgeglichen worden. In keinem Fall habe es eine Übereinstimmung gegeben.

Mehrere Haare aus der Todeskiste von Ursula konnten niemanden zugeordnet werden. Die meisten DNA-Spuren stammten von ermittelnden Polizeibeamten. Auch für die DNA von dem einzigen gefundenen Fingerabdruck an Ursulas Todeskiste gebe es keine Personenzuordnung. Insgesamt waren 2300 einzelne Teile aus der Kiste auf DNA-Spuren untersucht worden.

Der Angeklagte steht mit seiner Frau wegen erpresserischen Menschenraubes mit Todesfolge vor Gericht. Bei Ursulas Eltern waren nach der Entführung des Mädchens Erpresseranrufe und -briefe eingegangen. Die Briefe soll die angeklagte Ehefrau des Beschuldigten aus Zeitungsbuchstaben zusammengeschnipselt zu haben. Beide bestreiten die Tat. Hauptbelastungsindiz ist bislang ein Tonbandgerät, das bei Werner M. gefunden wurde und laut LKA-Gutachten „wahrscheinlich“ zur Produktion der Erpresser-Anrufe genutzt wurde.

Die Verhandlung soll am 7. Januar 2010 fortgesetzt werden.

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