Ursula-Hermann-Prozess: Beweisaufnahme beendet
AUGSBURG - Über 150 Zeugen wurden gehört, jetzt ist die Beweisaufnahme im Ursula-Herrmann-Prozess beendet. Seit Februar 2009 ist der Fall vor Gericht, am 25. März soll nun endlich ein Urteil fallen.
Nach mehr als einem Jahr Verfahrensdauer soll im Prozess um die Entführung und den Tod der kleinen Ursula Herrmann am 25. März das Urteil fallen. Nach Abschluss der Beweisaufnahme am Dienstag sollen vor dem Landgericht Augsburg an diesem Donnerstag die Plädoyers gehalten werden.
Zuletzt wurden noch ein verdeckter Ermittler in nichtöffentlicher Sitzung und zwei weitere Zeugen zur Herkunft eines Tonbandgeräts gehört. Die Aussagen der Zeugen brachten keine neuen Erkenntnisse. Die Angaben des Angeklagten, er habe das Tonband – Hauptindiz der Anklage – 2007 auf einem Flohmarkt in der Nähe von Detmold gekauft, konnten nicht belegt werden. Mit dem beim Angeklagten gefundenen Tonband sollen 1981 die Erpresseranrufe an Ursulas Eltern gemacht worden sein.
Vor Gericht stehen ein 58-Jähriger und seine vier Jahre ältere Ehefrau. Ihnen wird erpresserischer Menschenraub mit Todesfolge vorgeworfen. Der angeklagte Mann soll 1981 bei Utting am Ammersee die zehnjährige Ursula entführt und in eine im Wald vergrabene Kiste gesperrt haben. Stunden später erstickte das Mädchen, es wurde aber erst 19 Tage nach der Tat bei einer Polizeisuche gefunden. Die Ehefrau des Beschuldigten soll die bei den Eltern eingegangenen Erpresserbriefe aus Zeitungsbuchstaben zusammengeschnipselt haben. Die Angeklagten bestreiten seit Prozessbeginn die Vorwürfe.
In dem langwierigen Indizienprozess waren seit Februar 2009 über 150 Zeugen zum Teil mehrmals gehört worden. Im Mittelpunkt stand ein altes Spulentonbandgerät. Eine Phonetik-Spezialistin des Bayerischen Landeskriminalamtes (LKA) konnte mit nachweisen, dass mit diesem beim Angeklagten beschlagnahmten Gerät wahrscheinlich die Erpresseranrufe gemacht worden waren.
dpa
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