Urheberrecht am Kreuzworträtsel-Kunstwerk durch Kritzelei?
Es ist eine ganz besondere Beziehung zwischen Hannelore K. und dem Künstler Arthur Köpcke. Kennengelernt hat die 90-Jährige den 1977 verstorbenen Maler nie. Doch sie spürte, dass sie im Sinne des Künstlers handelt, als sie im Juli im Nürnberger Neuen Museum eines seiner Werke - eine Collage mit einem Kreuzworträtsel - vervollständigte.
Daraufhin kam es zu einer Diskussion über die Kunstrichtung "Fluxus", die Hannelore K. wohl bestens versteht, während im Museum laut dem Anwalt der Seniorin, Heinz-Harro Salloch, "keine ausreichende Sachkunde über diese Kunstart" herrsche, wie die SZ berichtet.
Museum hinderte Besucher nicht daran, der Botschaft des Malers zu folgen
Es handle sich um einen „nicht vermeidbaren Verbotsirrtum“, da es bei Fluxus mehr um die schöpferische Idee geht, als um das Werk an sich. So wäre es Aufgabe des Museums gewesen, durch Hinweise zu verhindern, dass die Besucher der im Bild enthaltenen Anweisung "Insert Words" und der damit verbundenen Botschaft des Künstlers folgen.
Nach Informationen der SZ habe Salloch eine siebenseitige Einlassung an die Kripo Nürnberg geschickt, die wegen "gemeinschädlicher Sachbeschädigung" ermittelt. Mittlerweile wurden Hannelore K.s Einträge mit Lösungsmittel beseitigt. Die Kosten dafür lagen lediglich im dreistelligen Bereich, wie das Museum kürzlich berichtete.
Das war bisher dennoch kein Grund dafür, die Ermittlungen einzustellen. Salloch ist sich aber sicher, dass dies nur noch eine Frage der Zeit ist. Wie die SZ berichtet, ist er der Meinung, seine Mandantin habe eben als einzige begriffen, was der Künstler fordert. Die Museumsdirektorin argumentiert, dass man auch der Mona Lisa nicht einfach einen Schnurrbart malen dürfte, was der Anwalt allerdings ablehnt, da dies nur darauf hindeute, dass es im Museum kein Verständnis für Fluxus gibt.
Gemälde ist durch die Kritzelei mehr wert
Weiter berichtet die SZ, dass Salloch die Argumentation nun umdrehe. Das Gemälde sei durch Hannelore K. nicht beschädigt worden. Ganz im Gegenteil: durch die Seniorin sei das Bild einer breiten Öffentlichkeit präsentiert worden und mit einer "belebenden Weiterverarbeitung" versehen worden, weshalb es nun mehr wert sei.
Außerdem erwähnt Salloch, dass seine Mandantin durch das Lösen des Rätsels ein Urheberrecht am aus dem Jahr 1965 stammende Werk erworben hat: "Sie hat dem Willen des ursprünglichen Schöpfers folgend auf dem gleichen künstlerischen Niveau des Herr Köpcke weiter geschöpft."
Durch die Restaurierung des Gemäldes sei das Urheberrecht der Seniorin zerstört worden. Zwischen Hannelore K. und dem Gemälde steht nun noch der eigentliche Eigentümer des Bildes: sollte er der Reinigung nicht zugestimmt haben, so könnte auch er Ansprüche gegen das Museum geltend machen. Ob der Künstler selbst Anzeige erstattet hätte, sei fraglich.
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