Untreue: Bewährungsstrafen für Pflegeheim-Betreiber

Mutter und Sohn vor dem Kadi: Sie hatten 227.000 Euro von den Geschäftskonten abgezweigt.
Abendzeitung |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Die privaten Pflegeheime der Familie S. gingen pleite.
dpa Die privaten Pflegeheime der Familie S. gingen pleite.

Mutter und Sohn vor dem Kadi: Sie hatten 227.000 Euro von den Geschäftskonten abgezweigt.

NÜRNBERG 35 Jahre lang leitete Christine S. (70) ihre privaten Altenheime – bis sie in die Pleite schlitterte! Gestern stand die Geschäftsfrau mit Sohn Peter (35) wegen vorsätzlichen Bankrotts und Untreue vor dem Nürnberger Amtsgericht. Rund 227.000 Euro sollen sie von den Geschäftskonten in die eigene Tasche abgezweigt haben.

Und zwar in den letzten 20 Monaten – 11.350 Euro pro Monat. „Wir mussten doch von etwas leben“, erklärte die Angeklagte im Hosenanzug und mit Duttfrisur. „Es waren auch höchstens 90.000 Euro.“ Die Belegung des größeren der beiden Heime im Kreis Hersbruck (insgesamt 54 Betten und 34 Mitarbeiter) sei zuletzt wegen der daneben liegenden Baustelle für einen Supermarkt eingebrochen. „Es kamen weniger Patienten wegen des katastrophalen Lärms und des Staubs“, so Christine S. Doch die Firma war schon Ende 2001 überschuldet, stellten Experten fest. Ab 2004 wurden keine Bilanzen mehr erstellt – denn der zuständige Peter S. hatte wegen seiner Scheidung Alkoholprobleme. So hatte keiner mehr einen Überblick über Einnahmen und Ausgaben. Die Heime werden jetzt von einer anderen Firma geführt.

Christine S. wurde zu 19, ihr Sohn zu 18 Monaten Bewährungsstrafe sowie zu je 2000 Euro Buße verurteilt. cis

  • Themen:
Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.