Unterschlagung im Altenheim: Bewährungsstrafe für Angeklagte

Ansbach (dpa/lby) - Weil sie in einem Altenheim Taschengeld von Verstorbenen unterschlagen haben soll, ist eine Frau am Mittwoch zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Die ehemalige Verwaltungsleiterin des Altenheims muss den Schaden von knapp 4000 Euro wiedergutmachen, wie ein Sprecher des Amtsgerichts Ansbach am Mittwoch sagte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die 51-Jährige kann innerhalb einer Woche Widerspruch einlegen.
Die Staatsanwaltschaft hatte der Frau vorgeworfen, von 2014 bis 2017 immer wieder Geld veruntreut zu haben. So soll sie sich Beträge von Taschengeldkonten von Verstorbenen ausgezahlt haben. Auch Zahlungen von Angehörigen der Heimbewohner an die Einrichtung etwa auf Trauer- oder Geburtstagsfeiern soll sie unterschlagen haben. Eine neue Heimleiterin hatte dies vor knapp einem Jahr bemerkt. Vor Gericht bedauerte sie, dass die Kriminalpolizei nur einige Fälle herausgesucht habe. "Man hätte sonst wohl noch viel mehr finden können."
Die Beschuldigte hatte im Prozess angegeben, keinen einzigen Cent in die eigene Tasche gesteckt zu haben. Bereits unter ihren Vorgängerinnen habe im Kassenbuch immer wieder Geld gefehlt. Es sei üblich gewesen, die Taschengelder der Heimbewohner falsch zu verbuchen, um Fehlbeträge auszugleichen.
In dem Prozess war auch der ehemalige Küchenleiter der Einrichtung angeklagt. Das Verfahren wurde aber aufgeteilt und der 54-Jährige zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Er hatte gestanden, rund 30 000 Euro aus der Kasse des Speisesaals sowie Rückvergütungsschecks von Lieferanten, die dem Heim zustanden, einbehalten zu haben.