Uni-Professor fährt Polizisten um
So ein Rüpel: Der Erlanger Wissenschaftler hielt den Beamten für einen „Scherz“ – und stieg aufs Gas...
NÜRNBERG Nur weil er sich den Umweg sparen wollte, versuchte Uni-Professor Richard W.* (64) letzten November mit Gewalt eine Polizeisperre in Nürnberg zu durchbrechen. Bei dieser Rüpel-Aktion an der Ecke Äußere Laufer und Landauergasse in der Altstadt erlitt ein Verkehrspolizist Prellungen. Wegen fahrlässiger Körperverletzung musste der Flegel-Professor der Uni Erlangen gestern vorm Nürnberger Amtsgericht antreten.
Richard W. versuchte, sich damit zu entschuldigen, dass er den Polizisten zunächst für einen „Scherz“ gehalten und ihm deshalb nicht gehorcht habe. Dann habe er es sogar noch mit der Angst bekommen, als der Beamte die Beifahrertüre seines Wagens öffnete. Richterin Silke Weidner glaubte dem Informatiker nicht. 6000 Euro Strafe brummte sie dem Professor (Nettoverdienst 4000 Euro) auf. „Sie wollten den kürzesten Weg nehmen und waren angefressen, als das nicht ging.“ Eine Verletzung des Beamten habe Richard W. in Kauf genommen.
Zehn andere Autofahrer ließen sich ohne Murren umleiten
Die Version des Professors war der Richterin doch zu hanebüchen: Trotz der „Polizei“-Aufschrift auf der gelben Warnweste des Beamten, konnte sich Richard W. nicht vorstellen, dass er es tatsächlich mit einem Polizisten zu tun hatte. Das Funkgerät in dessen Hand machte der Akademiker eindeutig als ominöses „Zählgerät“ aus – und die Fingerzeige des Polizisten wusste er auch nicht zu deuten. Alles war ihm so „merkwürdig“, dass er keinen Grund sah, mit seinem Auto die Richtung zu ändern.
Komisch: Zehn andere Autofahrer vor Richard W. ließen sich, so der Polizist, ohne Murren umleiten. Aufs Gas stieg der Professor dann, als der Beamte die Beifahrertür öffnete: „Ich dachte, er will mir an die Gurgel.“ Die Tür schlug dem Beamten bei der plötzlichen Anfahrt kräftig auf die Hand. Weil er aber nur leicht verletzt wurde und der Professor sich zuvor nie etwas zu Schulden hat kommen lassen, kam er mit 6000 Euro Geldstrafe davon. Das einmonatige Fahrverbot hob die Richterin am Ende auf. Da stimmte dann auch die Staatsanwältin zu, obwohl sie meinte: „Sie hätten eigentlich einen richtigen Denkzettel verdient.“ mp
*Name geändert