Ungebetener Gast am Königssee: Was der Nationalpark fordert

Der Mensch schleppt eine invasive Muschelart nach Bayern ein. Ein paar Tropfen Restwasser genügen schon, damit die Quaggamuschel auch den Königssee erreicht. Der Nationalpark fordert deshalb ein Verbot von Luftmatratzen und SUPs auf dem gesamten Gewässer.
von  Kilian Pfeiffer
An der Seelände endet der Nationalpark: Der nördliche Zipfel des Königssees liegt außerhalb des Schutzgebiets, das Verbot von Luftmatratzen, Schlauchbooten und SUPs gilt hier nicht.
An der Seelände endet der Nationalpark: Der nördliche Zipfel des Königssees liegt außerhalb des Schutzgebiets, das Verbot von Luftmatratzen, Schlauchbooten und SUPs gilt hier nicht. © Kilian Pfeiffer

Der Nationalpark Berchtesgaden will Luftmatratzen und SUPs auf dem gesamten Königssee verbieten, um die invasive Quaggamuschel fernzuhalten. Auf dem größten Teil des Sees gilt das längst. Ausgerechnet dort, wo die Badegäste ins Wasser gehen, aber nicht.

Viel braucht es nicht, damit die Quaggamuschel einen neuen See erreicht. Ein paar Tropfen Restwasser in der Falte einer Luftmatratze genügen, ein feuchter Badeschuh, eine Ritze im Schlauchboot. Die Larven sind mikroskopisch klein und überstehen so die Autofahrt vom einen Badesee zum nächsten.

Ist ein Gewässer erst besiedelt, gibt es kein Zurück. Deshalb fordert der Nationalpark Berchtesgaden nun ein generelles Verbot von Schwimmkörpern auf dem gesamten Königssee. "Die akute Bedrohung des Königssees und der Verbreitungsweg dieser invasiven Muschelart liegen auf der Hand", sagt Roland Baier, Leiter des Nationalparks.

Wo aktuell noch kein Verbot gilt

Die Verwaltung befürworte deshalb "ein generelles Verbot von Schwimmkörpern wie Luftmatratzen oder SUPs im gesamten Königssee, also auch im Bereich der Seelände, der nicht zum Nationalparkgebiet beziehungsweise nicht zu unserem Zuständigkeitsbereich gehört".

Eine Quagga-Dreikantmuschel.
Eine Quagga-Dreikantmuschel. © imago/imageBROKER/Rolf von Riedmatten

In diesem Nebensatz steckt das eigentliche Problem. Denn das Verbot gibt es längst, nur nicht überall. Im Westen, Süden und Osten folgt die Grenze des Nationalparks der Landesgrenze zu Österreich, sie läuft über Felsgrate und Gipfel. Im Norden wird sie zu einer geraden Linie über offenes Wasser: "Die Grenze springt dann geradlinig nach Ostnordost über den Königssee", heißt es in der Verordnung von 1987.

Ein einziges Sportgerät reicht zur Übertragung

Südlich davon untersagt Paragraf 9, "die Gewässer mit Booten, Fahrzeugen und Schwimmkörpern aller Art zu befahren". Ausgenommen sind praktisch nur die Elektroboote der Bayerischen Seenschifffahrt und bis zu 50 Ruderboote zur Vermietung. Nördlich der Linie gilt davon nichts.

Dort liegen die Seelände, die Anleger, die Badestellen.

Ausflugsboote auf dem Königssee. Bekannt ist dieser unter anderem auch für die Kirche St. Bartholomä.
Ausflugsboote auf dem Königssee. Bekannt ist dieser unter anderem auch für die Kirche St. Bartholomä. © imago/Marc John

Die Quaggamuschel stammt aus dem Schwarzmeerraum und arbeitet sich seit Jahren durch die Alpen- und Voralpenseen. Nach Kenntnisstand des Bayerischen Landesamts für Umwelt (LfU) ist sie im Rothsee, Chiemsee, Starnberger See, Ammersee, Ilsesee und Bodensee nachgewiesen.

Das weitere Vorgehen am Königssee ist noch offen

Was ein Befall bedeutet, zeigt der Bodensee: 2016 erstmals nachgewiesen, hat die Quaggamuschel dort inzwischen den gesamten See besiedelt. Die Muscheln filtrieren das Wasser, entziehen ihm Nährstoffe und einzellige Algen, siedeln bis in Tiefen von über 200 Metern flächendeckend. "Die Nahrungsgrundlage für alle anderen Organismen, zum Beispiel Fische, kann sich dadurch stark verringern", so das LfU. Den Königssee, dessen Wasser ausgesprochen nährstoffarm ist und an dem gefischt wird, träfe das besonders hart.

Am Königssee liegt der Vorschlag nun auf dem Tisch. Offen ist, wo die Linie im Wasser genau verläuft, wer nördlich davon ein Verbot erlassen könnte: Gemeinde, Landratsamt oder der Freistaat als Eigentümer, und ob das jemand vorhat. Die Antworten stehen noch aus.

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