Unfassbar! Er missbrauchte seine drei Stieftöchter
Heizungsbauer Josef B. (44) muss sechs Jahren und fünf Monaten ins Gefängnis. Sein Geständnis bewahrte ihn vor mehr.
NÜRNBERG Für den Heizungsbauer Josef B. (44) waren seine drei minderjährigen Stieftöchter Freiwild. Zehn Jahre lang missbrauchte er die Mädchen bei jeder sich bietenden Gelegenheit. Die Quittung für sein schändliches Treiben bekam er gestern vom Landgericht. Sechs Jahre und fünf Monate muss der Handwerker ins Gefängnis.
Eine Überraschung war das Urteil nicht. Richter, Staatsanwältin und Verteidigung hatten sich schon vor dem Prozess auf das Strafmaß festgelegt. Die Gegenleistung dafür war ein umfassendes Geständnis des Angeklagten, das das Verfahren prozesstechnisch wesentlich einfacher machte. Der Gutachter, der einen Blick in das Seelenleben des Heizungsbauers geworfen, aber keine Auffälligkeiten festgestellt hatte, brauchte erst gar nicht zu erscheinen. Seine Expertise wurde nur verlesen.
Eines der Opfer war beim ersten Übergriff erst zehn Jahre alt
Noch entscheidender war nach Übereinstimmung der Prozessbeteiligten allerdings, dass man den Opfern einen demütigenden Zeugenauftritt vor Gericht dadurch ersparen konnte. Dieser Umstand wirkte sich strafmildernd aus. Dass zwei der missbrauchten Töchter den Prozess gegen ihren Stiefvater von der Zuhörerbank aus mitverfolgten, mag angesichts des Prozederes erstaunen, spielte aber bei der Verhandlungsführung keine Rolle.
74 Einzelfälle hatten einen Platz in der Anklageschrift gefunden. Josef B. missbrauchte seine Stieftöchter mit unterschiedlicher Intensität. Mal ließ er sich nach dem gemeinsamen Konsum von Hardcore-Pornos von einem seiner Opfer mit der Hand befriedigen, ein anderes mal übte er selbst Oral- oder Geschlechtsverkehr an einem der Mädchen aus, beim nächsten mal kam es zu analen Sexpraktiken. Eines der Opfer war beim ersten Übergriff erst zehn Jahre alt, die anderen nur unwesentlich älter. Eine nachvollziehbare Erklärung für sein Verhalten konnte der Angeklagte jedenfalls nicht liefern.
Eine wenig transparente Rolle spielte bei dem Treiben die Mutter der drei Mädchen, die erst im Jahr 2006 von den Übergriffen ihres Mannes erfahren haben will und dann Anzeige erstattete. Immerhin trug die Staatsanwältin vor, dass Josef B. einer seiner Töchter im Ehebett missbraucht hatte, während ihre Mutter und eine weitere Tochter daneben seelenruhig geschlafen haben sollen. Ist so etwas möglich?
Josef B. durfte wenigstens die Vorzüge des deutschen Rechtssystems kennen lernen. Zusammengerechnet hätten alle 74 Einzelfälle eine Haftstrafe von 101 Jahren ergeben. Daraus wurde jedoch die Gesamtstrafe von sechs Jahren und fünf Monaten gebildet.
Helmut Reister
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