U18-Wahl in Bayern: Jugendliche stimmen erstmals online ab

Premiere für Bayerns Jugendliche: Diesmal können sie online abstimmen – und testen damit ein Modell, das in Zukunft auch bei anderen Wahlen angewendet werden könnte.
dpa |
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Die U18-Wahl soll in diesem Jahr erstmals in Bayern auch digital stattfinden. Klassische Wahllokale wird es aber ebenso geben. (Symbolbild)
Die U18-Wahl soll in diesem Jahr erstmals in Bayern auch digital stattfinden. Klassische Wahllokale wird es aber ebenso geben. (Symbolbild) © Stefan Puchner/dpa
München

In neun Gemeinden und dem Landkreis Regensburg können Jugendliche vor den bayerischen Kommunalwahlen online bei der U18-Wahl mitmachen. Die Jugendwahl, die traditionell im Vorfeld von Wahlen auf Bundes- oder Landesebene stattfindet, soll die junge Generation an die Politik heranführen. Seit den 1990er Jahren gibt es U18-Wahlen. 

Wie der Bayerische Jugendring mitteilte, sei die U18-Kommunalwahl 2026 ein bundesweites Modellprojekt fürs Online-Voting. Ansonsten soll es aber auch heuer klassische, analoge Abstimmungen in Wahllokalen vor Ort geben. 

Die digitale Wahl soll außer im Kreis Regensburg noch in Augsburg, Dasing, Donauwörth, Lauf an der Pegnitz, Lappersdorf, Mellrichstadt, Pegnitz, Tutzing und Zeitlarn stattfinden. Gewählt werden dort die Ersten Bürgermeister beziehungsweise Bürgermeisterinnen sowie Landräte oder Landrätinnen. 

Jugendliche bekommen Wahlbenachrichtigungen 

In diesen Gemeinden sollen alle 14- bis 17-Jährigen mit deutscher oder einer anderen EU-Staatsbürgerschaft eine persönliche Wahlbenachrichtigung von den Kommunen erhalten, damit sie online abstimmen können. In den Pilotorten wird es dafür keine herkömmlichen Wahllokale für die U18-Wahl geben, um Doppelabstimmungen zu vermeiden. 

Die U18-Wahl läuft von 16. bis 27. Februar, die eigentliche Kommunalwahl ist dann am 8. März in Bayern. Bayerns Digitalminister Fabian Mehring (Freie Wähler) sieht das Online-Projekt als Modell für künftige Abstimmungen: "Meine Vision ist, dass die Menschen in Bayern künftig auch bei Bürgerbegehren oder den Kommunal- und Landtagswahlen digital abstimmen können – selbstverständlich auf höchstem Sicherheitsniveau und unter Wahrung aller Wahlrechtsgrundsätze."

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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