U-Bahn-Schläger vom Plärrer: Jetzt muss er vor Gericht!

Der rechtsradikale Täter (24) trat dem am Boden liegenden Birol B. (17) ins Gesicht. Die Anklage der Staatsanwaltschaft lautet deshalb auf versuchten Totschlag
von  Abendzeitung
Birol B. wurde lebensgefährlich verletzt. Sein Kurzzeitgedächtnis hat nach der Attacke gelitten. An die Tat erinnert er sich nicht.
Birol B. wurde lebensgefährlich verletzt. Sein Kurzzeitgedächtnis hat nach der Attacke gelitten. An die Tat erinnert er sich nicht. © Hürriyet

Der rechtsradikale Täter (24) trat dem am Boden liegenden Birol B. (17) ins Gesicht. Die Anklage der Staatsanwaltschaft lautet deshalb auf versuchten Totschlag

NÜRNBERG Die brutale Prügel-Attacke am 28. April erschütterte Nürnberg: Birol B. (17) wurde das Opfer des Fürther Neo-Nazis Peter R. Der 24-Jährige trat den Nürnberger in der U-Bahn am Plärrer beinahe tot! In der Folge gingen 3000 Menschen auf die Straße, sie demonstrierten gegen Rechtsextremismus. Lange stand auch die Polizei in der Kritik: Sie habe zu spät öffentlich bekannt gegeben, dass der Täter aus der rechtsradikalen Szene stammt. Dafür wurde das Opfer als „linksextrem“ eingestuft, ohne dass es dafür Belege gab. Nun findet die Attacke eine juristische Bewertung: Die Staatsanwaltschaft hat am Montag Anklage wegen versuchten Totschlags gegen Peter R. erhoben.

So sieht die Staatsanwaltschaft nach den Ermittlungen der Polizei die Minuten in der Plärrer-U-Bahn: Der einschlägig vorbestrafte Schüler und Kampfsportler Peter R. fährt mit seiner Freundin im Abteil. Das Pärchen verkehrt in der Nazi-Szene. Später wird bekannt, dass es seine Fürther Wohnung mit Hakenkreuzen geschmückt hat.

Praktikant Birol B. ist dagegen in der linken Szene heimisch. Er betritt den Waggon. Sein Blick fällt auf die Tasche von Peter R.s Freundin. Sie ist von „Thor Steinar“, eine Marke, die in der rechten Szene als Erkennungsmerkmal dient. Birol B. macht eine Bemerkung über die Tasche. Die Reaktion Peter R.s aus Sicht der Staatsanwaltschaft: „Aus Hass auf die linke Szene und aus Verärgerung über die Kritik an der Kleidung seiner Freundin soll er dem Praktikanten unvermittelt einen Faustschlag und einen Tritt in den Bauch versetzt haben.“ Beide prügelten sich und gingen zu Boden. Peter R. kam als erster wieder auf die Beine. Er soll „danach zielgerichtet und mit großer Wucht mindestens einmal mit dem Fuß gegen das Gesicht“ des noch liegenden Birol B. getreten haben. Damit habe er den „möglichen Tod“ des 17-Jährigen in Kauf genommen, so die Justiz.

Birol B. brach auf dem Bahnsteig zusammen. Er erlitt einen lebensbedrohlichen Herz-Kreislauf-Stillstand und musste mehrfach wiederbelebt werden. Erst nach mehreren Wochen Intensivstation verbesserte sich sein Zustand. Axel Graemer, Peter R.s Verteidiger, spekulierte zunächst darauf, dass Birol B. unter einer Vorerkrankung gelitten haben müsste. Doch der Staatsanwalt sagt: Der Herzstillstand ist eine Folge der Schlägerei!

Peter R., zur Tatzeit auf Bewährung, stellte sich einen Tag später. Er sitzt seitdem in U-Haft. Einen Termin für die Verhandlung gibt es noch nicht. Es sind 25 Zeugen geladen. Außerdem wird das Video der Überwachungskamera der U-Bahn gezeigt. sw

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