U-Bahn-Schläger (15): Alkohol machte mich so aggressiv!

Mit 14 war der Schüler in Schlägereien verwickelt, klaute und beging Sachbeschädigungen – sein Anwalt führt das auf den Tod des Vaters zurück
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Endstation U-Haft: Gestern wurde der jugendliche U-Bahn-Schläger (15) aus Fürth von der Polizei in die Jugendhaftanstalt Laufen (Oberbayern) gebracht.
Berny Meyer 2 Endstation U-Haft: Gestern wurde der jugendliche U-Bahn-Schläger (15) aus Fürth von der Polizei in die Jugendhaftanstalt Laufen (Oberbayern) gebracht.
Rechtsanwalt Reinhard Debernitz vertritt den Schüler.
Berny Meyer 2 Rechtsanwalt Reinhard Debernitz vertritt den Schüler.

Mit 14 war der Schüler in Schlägereien verwickelt, klaute und beging Sachbeschädigungen – sein Anwalt führt das auf den Tod des Vaters zurück

FÜRTH Der brutale U-Bahn-Schläger (15), der am Wochenende einen betrunkenen Passanten (34) halbtot geprügelt hat, sitzt wie ein Häufchen Elend in der Haftzelle und weint. Die Freiheit bringt ihm seine späte Reue aber nicht zurück. Gestern Nachmittag wurde der Schüler aus Fürth in die Jugendhaftanstalt nach Laufen (Oberbayern) gebracht.

Rechtsanwalt Reinhard Debernitz, der ihn juristisch vertritt, besuchte ihn gestern in der U-Haft. Hinterher sagte der renommierte Strafverteidiger zur AZ: „Er ist sicherlich kein gefühlloser Gewalttäter, der auch noch Spaß daran findet, jemanden zusammen zu schlagen. Er ist eher ein orientierungsloser Jugendlicher, der die schwerwiegenden Folgen seiner Tat nicht richtig einschätzen konnte.“

Er hatte eine Flasche Wodka und Bier intus

Nach seiner Festnahme am Samstagabend auf der Kirchweih in Unterfürberg erklärte der 15-jährige während der Vernehmung: „Ich hatte zu viel Alkohol getrunken und konnte mich nicht mehr kontrollieren.“ Seinem Anwalt sagte der außer Rand und Band geratene Schläger, dass er vor der Tat eine Flasche Wodka und Bier getrunken habe. Nur so könne er sich erklären, dass er derart ausgerastet sei.

In den Polizeiakten taucht der Name des Schülers allerdings gleich mehrfach auf. Er war in Schlägereien unter Jugendlichen verwickelt, wurde bei kleineren Sachbeschädigungen und Diebstählen erwischt. „Diese Dinge liegen eineinhalb Jahre zurück. Er war damals erst 14 Jahre alt“, erklärte Debernitz. Sein jugendlicher Mandant erhielt dafür einen Freizeit-Arrest an einem Wochenende und musste 20 Stunden gemeinnütziger Arbeit verrichten.

Das enorme Gewaltpotenzial, das bei dem Jugendlichen zu Tage trat, führt Rechtsanwalt Debernitz auch auf dessen schwierige familiäre Situation zurück. „Das soll keine Entschuldigung sein, aber man kann diesen Umstand nicht völlig unberücksichtigt lassen“, sagte er. Nach seinen Angaben stehen die Verhaltensauffälligkeiten des Schülers in engem zeitlichen Zusammenhang mit dem frühen Tod seines Vaters, der im Jahr 2005 unerwartet starb. Debernitz: „Für ihn brach damals die Welt regelrecht zusammen – und auch seine Mutter war offensichtlich mit der dadurch entstandenen Situation überfordert.“

Helmut Reister

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