Tschechien verschärft Regeln für Feuerwerk

Rund um Krankenhäuser, Alters- und Pflegeheime und Tierhaltungen gilt in Tschechien jetzt landesweit ein Böllerverbot. Bei Verstößen drohen hohe Geldstrafen. Der Verkauf an Marktständen wird verboten.
dpa |
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Das in Kraft getretene Gesetz verbietet unter anderem den Verkauf von Feuerwerkskörpern auf Märkten und an mobilen Verkaufsständen. (Archivbild)
Das in Kraft getretene Gesetz verbietet unter anderem den Verkauf von Feuerwerkskörpern auf Märkten und an mobilen Verkaufsständen. (Archivbild) © Roman Vondrouš/CTK/dpa
Prag

Rechtzeitig vor Silvester hat Tschechien die Regeln für den Verkauf und Gebrauch von Böllern und Raketen deutlich verschärft. In dem deutschen Nachbarland trat am Montag ein entsprechendes Gesetz in Kraft. Es verbietet unter anderem den Verkauf von Feuerwerkskörpern auf Märkten und an mobilen Verkaufsständen. Ausgenommen ist Kleinstfeuerwerk der Kategorie F1. Deutsche Behörden warnen seit Jahren vor dem Kauf ungeprüfter oder illegaler Feuerwerkskörper aus dem Ausland, die immer wieder zu Unfällen und schweren Verletzungen führen.

Weitreichende Böllerverbotszonen

Im Umkreis von 250 Metern um bestimmte Einrichtungen gilt in Tschechien nun landesweit ein Böllerverbot. Dazu zählen unter anderem Krankenhäuser, Alters- und Pflegeheime, Tierheime und zoologische Gärten sowie landwirtschaftliche Tierhaltungen. Das Gesetz gibt Kommunen zudem die Möglichkeit, auf ihrem Gebiet ein erweitertes oder gar flächendeckendes Verbot auszusprechen. Die Regierung stellt im Internet eine interaktive Karte zur Verfügung, auf denen sich die Verbotszonen als rot markierte Flächen darstellen lassen.

Hohe Geldstrafen

Zahlreiche Städte wie Nachod sagten ihre professionelle Feuerwerksshow am Neujahrstag ab, um nicht mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen. Andere Städte wie Prag sind bereits vor Jahren von dieser Tradition abgekommen. Bei Zuwiderhandlungen gegen die neuen Böllerverbotszonen drohen Geldstrafen von bis zu 100.000 Kronen (rund 4140 Euro) für Einzelpersonen und bis zu einer Million Kronen (rund 41.400 Euro) für Organisationen.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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