Totschlag an Landwirt wird nach Leichenfund nicht neu aufgerollt

Nach dem Fund der Leiche des vor acht Jahren von seiner eigenen Familie in Neuburg a.d. Donau getöteten Landwirts ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens unwahrscheinlich. Ein anderer Tatablauf als bisher vermutet reiche nicht aus.
von  Abendzeitung
Illustration
Illustration © vario-images

NEUNBURG - Nach dem Fund der Leiche des vor acht Jahren von seiner eigenen Familie in Neuburg a.d. Donau getöteten Landwirts ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens unwahrscheinlich. Ein anderer Tatablauf als bisher vermutet reiche nicht aus.

„Die neuen Ermittlungen müssten schon neue Tatsachen schaffen, die Einfluss auf die Verurteilung der Täter haben“, sagte Oberstaatsanwalt Wolfram Herrle am Donnerstag in Ingolstadt.

Ein anderer Tatablauf als bisher vermutet reiche allein nicht aus, um den Fall neu aufzurollen. Seit der Identifizierung des Toten aus der Donau steht fest, dass der getötete Bauer weder zersägt noch an die Hofhunde verfüttert wurde. Diese makabre Version vom Verschwinden der Leiche galt bisher als möglich.

Skelettierter Toter

Die Ehefrau des Bauern und der Verlobte einer der beiden Töchter der Familie waren 2005 wegen Totschlags zu je achteinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Auch die Töchter saßen im Gefängnis. Von der Leiche des 52-Jährigen fehlte jede Spur, bis am Dienstag an einer Donau-Staustufe in Bergheim (Landkreis Neuburg-Schrobenhausen) zwei Autos aus der Donau gefischt wurden. In einem Wagen, nachweislich dem Auto des vermissten Opfers, saß ein weitgehend skelettierter Toter. Bei der Leiche handelt es sich laut Polizei „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ um den Bauern.

Damit ist die grausige Version vom Zerstückeln und Verfüttern des als Haustyrann verrufenen Familienoberhauptes vom Tisch. So hatte es der Verlobte nach seiner Festnahme geschildert, das Geständnis aber später widerrufen und ausgesagt, den Mann mit Hammerschlägen auf den Kopf getötet zu haben. Dennoch galt es als möglich, dass der 52- Jährige den Hunden zum Frass vorgeworfen worden sein könnte. Die Leiche wurde jedenfalls nicht gefunden, obwohl der Garten des Anwesens vollständig umgegraben wurde. Auch die Suche in einem nahen Baggersee verlief seinerzeit ergebnislos. Eine der Töchter hatte ausgesagt, ihr Vater sei im Auto versenkt worden. Der alkoholkranke Landwirt hatte sich jahrelang an seinen Töchtern vergangen.

Ergebnis der Obduktion abwarten

Die Staatsanwaltschaft in Ingolstadt will jetzt erst einmal das endgültige Ergebnis der Obduktion samt toxikologischem Gutachten abwarten. Danach würden die Ermittlungen von damals mit den neuen Erkenntnissen verglichen. „Für eine Wiederaufnahme des Verfahrens wären neue Tatsachen nötig, die Auswirkungen auf das Urteil haben“, erläuterte Oberstaatsanwalt Herrle. Ohnedies könnte sich nachträglich nur etwas an der Haftdauer der Verurteilten ändern, mutmaßt Herrle. An der Täterschaft von Ehefrau und Verlobtem bestünden keine Zweifel.

Mit den im Gefängnis sitzenden Tätern haben die Ermittler bislang keinen Kontakt aufgenommen. „Dies würde zum jetzigen Zeitpunkt keinen Sinn machen“, sagte der Oberstaatsanwalt. Auch mit den beiden Töchtern, die ihre Jugendstrafe abgesessen haben, sei noch nicht gesprochen worden. Ohnedies glaubt Herrle, dass das im wahrsten Sinne des Wortes „Auftauchen“ der Leiche „nichts wesentlich Neues bringt“. (dpa)

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.