Tote Lea: Verfahren gegen Mitarbeiter des Jugendamts eingestellt

Die Mutter der gestorbenen zweijährigen Lea ist bereits verurteilt. Haben sich auch die Jugendamtmitarbeiter sculdig gemacht? Die Staatsanwaltschaft stellte das Ermittlungsverfahren gegen sie jetzt ein.
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Leas Mutter war Ende September zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden
dpa Leas Mutter war Ende September zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden

TIRSCHENREUTH/WEIDEN - Die Mutter der gestorbenen zweijährigen Lea ist bereits verurteilt. Haben sich auch die Jugendamtmitarbeiter sculdig gemacht? Die Staatsanwaltschaft stellte das Ermittlungsverfahren gegen sie jetzt ein.

Nach dem Tod der zweijährigen Lea aus Tirschenreuth hat die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen Mitarbeiter des Jugendamtes eingestellt. Das Amt war einem Hinweis von Nachbarn auf die Vernachlässigung des Mädchens nicht nachgegangen, ein halbes Jahr später starb Lea im vergangenen März an einer Lungenentzündung. Die Jugendamtsmitarbeiter hätten nur fahrlässig gehandelt, teilte die Staatsanwaltschaft Weiden am Freitag mit. Damit komme eine Anklage wegen unterlassener Hilfeleistung nicht in Betracht, weil dies Vorsatz erfordere.

Die Mutter von Lea war Ende September zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Die 22-Jährige war trotz der schweren Erkrankung wochenlang mit ihrem dramatisch unterernährten Kind nicht zum Arzt gegangen. Die Frau wurde wegen schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen und weiterer Straftaten verurteilt. Eine Schuld am Tod Leas konnte ihr nicht nachgewiesen werden. Denn selbst bei einer medizinischen Versorgung hätte Lea an der Lungenentzündung sterben können.

Dies ist auch der Grund, warum gegen die Behördenmitarbeiter nicht wegen eines Tötungsdelikts ermittelt wurde. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft stand letztlich nur noch die Frage im Raum, ob die Mitarbeiter des Kreisjugendamtes sich durch Unterlassen des Kontrollbesuchs bei der Mutter der fahrlässigen Körperverletzung schuldig gemacht haben. Dies hätte aber vorausgesetzt, dass dieses Handeln der Amtsmitarbeiter Ursache für die Vernachlässigung Leas und deren Krankheit war. „Dies konnte nicht festgestellt werden“, erklärte der Leitende Oberstaatsanwalt Gerd Schäfer.

dpa

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