Tödlicher Angriff auf der Arbeit – Plädoyers erwartet

Mit Messerstichen soll ein junger Mann in Franken eine Kollegin getötet haben. Angeblich aus Hass, die Ermittler vermuten dagegen Mordlust. Nun ist der Prozess auf der Zielgeraden.
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Der Angeklagte hat die Tat gestanden. (Archivbild)
Der Angeklagte hat die Tat gestanden. (Archivbild) © Karl-Josef Hildenbrand/dpa
Schweinfurt/Mellrichstadt

Mehr als neun Monate nach dem tödlichen Angriff auf eine Frau in einer Firma im unterfränkischen Mellrichstadt stehen in dem Prozess vor dem Landgericht Schweinfurt die Plädoyers an. Geplant sind am Montag (9.00 Uhr) die Schlussworte von Staatsanwaltschaft, zwei Nebenklagevertretern und Verteidigung. Das Urteil in dem Verfahren könnte dann am Dienstag folgen.

Eine Tat aus Wut?

Der Angeklagte aus dem thüringischen Meiningen hatte zu Prozessauftakt gestanden, seine Kollegin mit einem Messer getötet zu haben. "Ich habe die Frau gehasst", hatte der 22-Jährige nüchtern erklärt. "Wir haben uns nicht gut verstanden." Er habe sich von der Kollegin, die er seit seiner Ausbildung gekannt habe, schlecht behandelt gefühlt, Zorn und Wut verspürt.

Der Verdächtige soll zudem einen Vorgesetzten lebensgefährlich und einen Kollegen verletzt haben, die der 59-Jährigen bei der Attacke am 1. Juli vergangenen Jahres beim Stromversorger Überlandwerk Rhön helfen wollten.

Anklage vermutet Mordlust

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten bisher Mord aus Mordlust und Heimtücke, versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung vor. Ein psychiatrischer Sachverständiger hält den 22-Jährigen für voll schuldfähig. Seine Einsichts- und Steuerungsfähigkeit sei zur Tatzeit nicht eingeschränkt gewesen. Daran ändere auch die Drogen- und Opiatabhängigkeit des Mannes nichts.

Für den Anklagevertreter wollte der mutmaßliche Mörder mit seiner Tat sein Verlangen befriedigen, jemanden töten zu wollen. Einen ersichtlichen Grund oder ein Motiv für die "Hinrichtung" der Frau sieht Oberstaatsanwalt Markus Küstner nicht.

Serienmörder als Vorlage?

Laut der Anklage ergaben die Ermittlungen, dass sich der Angeklagte vor der Gewalttat in der Kleinstadt im bayerisch-thüringischen Grenzgebiet lange mit bekannten Serienmördern befasste. Auch soll er einen Chatbot – ein Computerprogramm, das Anfragen bearbeitet – zu Themen wie Mord, Verhaftung und Forensik befragt haben. Unter anderem habe er die Frage gestellt, wie man eine Leiche entsorgen könne.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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