Todesschuss: Polizist handelt in Notwehr

Der Polizist, der bei einem Nachbarschaftsstreit einen 47-Jährigen erschossen hat, muss kein Ermittlungsverfahren fürchten. Die Staatsanwaltschaft geht von Notwehr aus.
Aichach - Die Staatsanwaltschaft Augsburg geht davon aus, dass der Beamte in Notwehr gehandelt hat: Der tödliche Schuss auf einen 47-Jährigen in Aichach bleibt für den betreffenden Polizisten juristisch vermutlich ohne Konsequenzen. Es gebe derzeit keine Anzeichen dafür, dass der Polizist seine Dienstwaffe unrechtmäßig eingesetzt habe, sagte gestern ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Der Beamte werde als Zeuge gehört. Er sei kein Verdächtiger.
Wegen eines Nachbarschaftsstreits waren am Sonntagnachmittag zwei Polizisten der PI in Aichach in die Gartenstraße gerufen worden. Djordio A. (47) war nach einem Streit um einen Parkplatz auf seinen Nachbarn Ramazan Ö. mit einer Axt losgegangen. Der 24-Jährige konnte sich im Haus in Sicherheit bringen.
Djordio A. (47) verschanzte sich in seiner Wohnung. Der ehemalige Gastwirt ist psychisch auffällig. Der Bosnier galt in der Nachbarschaft als aggressiv und streitlustig. Als die Polizisten seine Wohnungstür aufbrechen wollen, drehte Djordio A. völlig durch. Er drosch mit der Axt von innen gegen die Tür. Die Polizisten forderten ihn auf, die Axt wegzulegen. Stattdessen sei A. nach Angaben der Staatsanwaltschaft mit der Axt auf die Beamten losgegangen.
Einer der Polizisten zog seine Dienstwaffe. „Es ist nur ein Schuss abgegeben worden“, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Doch der war tödlich.
Unklar ist, warum die Polizisten nicht – wie in vergleichbaren Fällen – Verstärkung gerufen haben. Spezialisten des SEK hätten den Mann überwältigen können. So wie im April im oberpfälzischen Postbauer-Heng. Ein Familienvater (45) hatte behauptet, er halte seine Frau, seine zwei Kinder und die Schwiegermutter als Geiseln fest. Er konnte nach Stunden überwältigt werden. Erst später stellte sich heraus, dass die Geiselnahme erfunden war.