Tod nach Zahnbehandlung in Praxis – Urteil erwartet

Ein Zahnarzt steht vor Gericht. Die Vorwürfe: zu viel Beruhigungsmittel, kein Anästhesist. Der Patient war gestorben. Nun muss ein Gericht entscheiden, ob der Mediziner sich strafbar gemacht hat.
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Wegen des Todes eines Patienten muss sich in Augsburg ein Zahnarzt vor Gericht verantworten. (Symbolbild)
Wegen des Todes eines Patienten muss sich in Augsburg ein Zahnarzt vor Gericht verantworten. (Symbolbild) © Rolf Vennenbernd/dpa
Augsburg

Nach dem Tod eines Patienten infolge einer ambulanten Zahnarztbehandlung will das Augsburger Amtsgericht am Donnerstag (9.00 Uhr) die Verhandlung gegen den Mediziner fortsetzen. Es könnte dann auch zu einem Urteil kommen. Dem 44 Jahre alten Zahnarzt wird in dem Verfahren fahrlässige Tötung vorgeworfen.

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hatte der Mediziner seinem Patienten vor der Behandlung eine zu hohe Dosis eines Beruhigungsmittels verabreicht, sodass es später zu einem Atemstillstand kam. Ein spezialisierter Anästhesist war nicht an der Behandlung beteiligt. Der Patient kam nach der Notfallversorgung in der Praxis noch ins Augsburger Uniklinikum, wo er allerdings dann starb.

Zu Beginn des Prozesses hatte der Zahnarzt klargemacht, dass ihn der Tod seines Patienten bis heute sehr belaste. Nach seinen Ausführungen hatte er ein freundschaftliches Verhältnis zu dem Patienten. Der Angeklagte betonte, dass er eine Fortbildung zur Nutzung von Beruhigungsmitteln in der Praxis absolviert habe. Er habe deswegen solche Medikamente ohne Beteiligung eines Narkosearztes einsetzen dürfen.

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