Tod nach Trinkgelage: Staatsanwalt fordert elf Jahre Haft

Im Prozess um einen tödlichen Streit unter Betrunkenen hat die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von elf Jahren für den Angeklagten gefordert.
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Der Staatsanwalt sieht die Schuld des Angeklagten als erwiesen an. (Symbolbild)
dpa Der Staatsanwalt sieht die Schuld des Angeklagten als erwiesen an. (Symbolbild)

Im Prozess um einen tödlichen Streit unter Betrunkenen hat die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von elf Jahren für den Angeklagten gefordert.

Bayreuth - Sie sieht es als erwiesen an, dass der 57 Jahre alte Frührentner nach einem Trinkgelage einen 41-Jährigen erstochen hatte. Der Anwalt des Angeklagten plädierte am Dienstag vor dem Landgericht Bayreuth auf Körperverletzung mit Todesfolge und forderte fünf Jahre Haft.

Der Angeklagte und das Opfer waren im Sommer 2014 in der Wohnung des 57-Jährigen in Streit geraten. Beide Männer hatten mehr als drei Promille Alkohol im Blut.

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