Tod durch Ecstasy im Restaurant - Anklage nach drei Jahren

Im Februar 2022 stirbt ein Mann in einem Weidener Restaurant, weil in einer Champagnerflasche Ecstasy abgefüllt war. Nun soll sich ein Hintermann vor Gericht verantworten.
dpa |
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Im Fall einer mit Ecstasy gefüllten Champagnerflasche in einem Lokal in der Oberpfalz ist laut Staatsanwaltschaft ein dringend tatverdächtiger Mann verhaftet worden. (Symbolfoto)
Im Fall einer mit Ecstasy gefüllten Champagnerflasche in einem Lokal in der Oberpfalz ist laut Staatsanwaltschaft ein dringend tatverdächtiger Mann verhaftet worden. (Symbolfoto) © Daniel Karmann/dpa
Weiden

Ecstasy in der Champagnerflasche : Drei Jahre nach dem Tod eines Restaurantbesuchers in Weiden hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen mutmaßlichen Drogenhändler aus den Niederlanden erlassen. Die Ermittler werfen dem in Untersuchungshaft sitzenden 45-Jährigen bandenmäßigen Drogenhandel, fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung in sieben weiteren Fällen vor. Die Bande soll Ecstasy in großen Mengen produziert haben, der Angeklagte als Lagerist für die Aufbewahrung der mit dem flüssigen Ecstasy-Grundstoff MDMA abgefüllten Champagnerflasche in Arnheim zuständig gewesen sein.

Ein 52-Jähriger stirbt im Lokal

Die Flasche war auf Umwegen aus den Niederlanden in das Lokal in der Oberpfalz gelangt, der gutgläubige Wirt hatte keine Ahnung, was sich in der Flasche befand. In der Nacht zum 13. Februar 2022 hatten acht Gäste Champagner bestellt und aus der Flasche getrunken. Ein 52 Jahre alter Mann starb, sieben weitere Gäste überlebten mit teils lebensgefährlichen Vergiftungen. Wenige Tage später gab es einen ähnlichen Vorfall in den Niederlanden, bei dem vier Menschen verletzt wurden. 

Langwierige Ermittlungen 

Die Staatsanwaltschaft Weiden und das Zollfahndungsamt verfolgten die Spur der in Weiden ausgeschenkten Flasche bis zu ihrem Ursprung in Arnheim. Die niederländische Justiz hatte den 45-Jährigen im September 2024 ausgeliefert, seither sitzt er in Untersuchungshaft. Insgesamt beschlagnahmten die deutschen Ermittler im Laufe des Verfahrens sechs weitere mit MDMA gefüllte Champagnerflaschen.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz hatte nach dem tragischen Tod des 52-Jährigen eine Warnung vor MDMA ausgesprochen: "Die Einnahme eines kleinen Schlucks kann tödlich sein." Die Weidener Staatsanwaltschaft verwies in ihrer Mitteilung ausdrücklich darauf, dass bis zu einer etwaigen Verurteilung die Unschuldsvermutung gilt. Zunächst muss nun das Landgericht Weiden entscheiden, ob die Anklage zugelassen wird.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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