Tochter missbraucht: 3,5 Jahre Haft für den Vater

Zwei Gutachter meldeten Zweifel an seiner Schuld an, trotzdem ist ein 47-jähriger Ingenieur am Montag vom Landgericht Nürnberg zu 3 Jahren und 6 Monaten Haft verurteilt worden. Er soll seine Tochter missbraucht haben.
Abendzeitung |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Illustration
dpa Illustration

NÜRNBERG/ERLANGEN - Zwei Gutachter meldeten Zweifel an seiner Schuld an, trotzdem ist ein 47-jähriger Ingenieur am Montag vom Landgericht Nürnberg zu 3 Jahren und 6 Monaten Haft verurteilt worden. Er soll seine Tochter missbraucht haben.

Für die Gutachter war der Fall keineswegs eindeutig, das Gerichts selbst aber hatte zuletzt keine Zweifel mehr: Wegen jahrelangen Missbrauchs der leiblichen Tochter ist am Montag ein 47 Jahre alter Erlanger zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Das Landgericht Nürnberg-Fürth bestätigte damit ein gleichlautendes Urteil des Amtsgerichts Erlangen. Der Ingenieur, der alle Vorwürfe abstritt und von einem Rachefeldzug seiner Tochter gegen ihn sprach, hatte gegen das erstinstanzliche Urteil Berufung eingelegt.

Das Gericht sah es dagegen als erwiesen an, dass der Familienvater zwischen den Jahren 2001 und 2005 seine Tochter mindestens elfmal sexuell missbrauchte; so habe er sich unter den Augen des Mädchens in deren Zimmer selbst befriedigt; mehrere Male legte sich der Angeklagte mit entblößtem Oberkörper zu seiner Tochter aufs Bett und bedrängte sie mit beischlaf-ähnlichen Bewegung. Zu solchen Vorfällen war es laut Anklage alle ein bis zwei Monate gekommen, was der Angeklagte wiederum bestritt.

Mit seinem Hinweis, er halte das heute 23 Jahre alte Opfer für absolut glaubwürdig, setzte sich der vorsitzende Richter gleich über zwei Gutachten hinweg. So hatte eine Expertin in einem aussagepsychologischen Gutachten die Auffassung vertreten, es bestünden Zweifel daran, dass die junge Frau das Geschilderte tatsächlich erlebt hat. Der Angeklagte wiederum hatte einen Lügendetektortest während des aufwendigen Verfahrens bestanden, was seine Glaubwürdigkeit untermauern sollte. Zwei andere Gutachter wiederum meldeten methodische Zweifel an den Expertisen ihrer Kollegen an.

dpa

  • Themen:
Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.