Tier-Tragödie: „Ein streunender Hund hat unsere Hasen getötet“

Die Halter leinen ihre Vierbeiner auf dem Weg zum Wiesengrund an der Pegnitz nicht an. Kinder der Anwohner sind in panischer Angst
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Janine und Noelle mit ihren Häschen Max und Pauline. Die Eltern der Mädchen werden den Hasenstall jetzt „hunde“-sicher machen, bevor sie die Tiere wieder reinlassen.
Berny Meyer Janine und Noelle mit ihren Häschen Max und Pauline. Die Eltern der Mädchen werden den Hasenstall jetzt „hunde“-sicher machen, bevor sie die Tiere wieder reinlassen.

Die Halter leinen ihre Vierbeiner auf dem Weg zum Wiesengrund an der Pegnitz nicht an. Kinder der Anwohner sind in panischer Angst

NÜRNBERG Liebevoll drücken Janine (8) und Noelle (6) ihre kleinen Häschen Max und Pauline an sich. Nur für das Foto stellen sich die Geschwister in den Hasenkäfig, der einmal das neue Zuhause der süßen Mümmler werden soll. Denn erstmal müssen ihre Eltern Andrea und Harald Schielein den Bau hundesicher machen. Erst vor wenigen Tagen hatte ein streunender Husky im Garten des Hauses in der Nähe des Nürnberger Penitzwiesengrunds im Stadtteil Laufamholz zwei Hasen getötet.

„Ich bin gerade mit den Kindern nach Hause gekommen – der Hund stand noch im Stall“, erinnert sich Andrea Schielein mit Schrecken. Vor ihnen lagen die toten Häschen. Ein Anblick, den Janine, Noelle und ihr kleiner Bruder Andre (3) lange nicht vergessen werden.

Immer wieder laufen Hunde in das schöne Grundstück der Familie. „Achtmal waren sie im Garten, viermal brach einer in den Hasenkäfig ein“, schildert die Mutter. Glücklicherweise konnte immer Schlimmeres verhindert werden. Schon mehrfach hat die Familie die Polizei gerufen. Doch die kann auch nichts machen, wenn der Hund nicht „gefasst“ wird. „Die toten Hasen sind im Prinzip eine Sachbeschädigung. Die Besitzer werden nicht bestraft“, erklärt Harald Schielein.

Der 45-Jährige prangert die Sorglosigkeit vieler Hundehalter an, die ihre Tiere nicht anleinen: „Die laufen einem vors Fahrrad. Die Kinder haben panische Angst. Die Leute lassen die Tiere einfach los und kümmern sich nicht.“

Das Problem: Hunde unter 50 Zentimeter Größe müssen zwar in Grünanlagen, in Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen angeleint werden – sonst aber nicht. Ein Zaun könnte Familie Schielein vor ungeliebten Besuchern schützen. Doch den darf sie eigentlich nicht aufstellen. „Dieser Teil unseres Grundstücks ist Landschaftsschutzgebiet“, erklärt Harald Schielein. „Er muss für die Allgemeinheit frei zugänglich sein.“

Die Stadt hat allerdings inzwischen erklärt, dass die Familie sich durch einen Jägerzaun und die Anpflanzung einer Hecke schützen darf. So wären die Schieleins nicht mehr nur auf die Vernunft der Hundehalter angewiesen...

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