Tiefgaragen-Mord: Wird die Bluttat nie gesühnt?
Der Anwalt des Angeklagten fordert einen Freispruch – weil die Indizienkette nicht lückenlos sei...
NÜRNBERG Wird der brutale Mord an Arzthelferin Susanne M. (†27) womöglich nie gesühnt? Peter Doll, der Verteidiger des Angeklagten Peter S. (45) plädierte am Freitag jedenfalls auf Freispruch für den Angeklagten. Am Tag davor hatte Oberstaatsanwalt Wolfgang Gründler lebenslange Haft gefordert.
„Die Indizienkette reißt an mehreren Stellen“, sagte der Verteidiger. Die Argumente, die Peter S. überführen sollten, seien schwach. Die Beweisführung der Staatsanwaltschaft verlaufe nach dem Motto: „Was nicht passt, wird passend gemacht.“
Unzuverlässige Zeugenaussagen?
Die Anklage ist aber überzeugt, dass der Landschaftsbauer im März 1999 Susanne M. mit zahlreichen Messerstichen in der Tiefgarage ihres Arbeitgebers tötete. Das Motiv: Der Mann hatte Angst, seine von ihm sexuell missbrauchte Tochter könne sich ihrer Patentante offenbaren. Den Missbrauch gab der Angeklagte am ersten Prozesstag zu.
Allerdings ist Doll felsenfest überzeugt: „Mein Mandant hat das Opfer damals nicht erstochen.“ So seien die Aussagen mehrerer Zeugen nicht zuverlässig. Unter anderem haben Mithäftlinge von Peter S. diesen belastet. Doch laut Doll hätten die Knastbrüder lediglich auf Haftvergünstigungen spekuliert. Außerdem habe Peter S. gar nicht wissen können, wem sich seine Tochter außer ihrer Patin womöglich noch anvertraut hatte.
Kann Peter S. nicht verurteilt werden, bleibt die Frage offen: Was ist damals wirklich passiert? Und läuft der wahre Täter noch frei herum?
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