„Thor Steinar“ verliert gegen „Storch Heinar“

Das Nürnberger Landgericht hat entschieden: Es besteht keine Verwechslungsgefahr des Satire-Labels mit der Lieblings-Kluft von Neonazis
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Das Nürnberger Landgericht hat entschieden: Es besteht keine Verwechslungsgefahr des Satire-Labels mit der Lieblings-Kluft von Neonazis

NÜRNBERG „Storch Heinar“ darf weiterleben: Das zerrupfte Federvieh mit dem Hitlerbärtchen und dem Stahlhelm ist als Persiflage auf die unter Neonazis beliebte Modemarke „Thor Steinar“ gedacht. Dessen Hersteller Mediatex fand es gar nicht spaßig: Wegen angeblicher Verletzung von Markenrechten und Verunglimpfung verklagte die Firma den Rostocker Mathias Brodkorb vor der 3. Zivilkammer am Nürnberger Landgericht.

Der SPD-Landtagsabgeordnete hatte im Rahmen einer Juso-Kampagne „Endstation Rechts“ die Kollektion mit dem skurrilen Vogel als Satire entworfen. Wie erwartet, wurde gestern die Klage gegen ihn abgewiesen: Zwischen „Storch“ und „Thor“ bestehe keinerlei Verwechslungsgefahr, verkündete der Vorsitzende Richter Horst Rottmann. Als Folge gebe es auch keine Markenrechtsverletzung. Das Storch-Emblem darf also weiterhin als Label auf T-Shirts, Geschirr, Ansteckern oder der „Kampftasche debiler Rudolf“ prangen, die über das Internet verkauft werden.

Außerdem werde die Marke „Thor Steinar“ durch „Storch Heinar“ weder herabgesetzt noch verunglimpft und schrecke auch keine Käufer ab.

Ähnlich wie bei dem Begriff „Lusthansa“ sei der Storchen-Vogel eine reine Persiflage und damit von zwei Grundrechten – dem der Kunstfreiheit (Art. 5) sowie dem auf Meinungsfreiheit (Artikel 1) – geschützt. cis

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