Temperaturen bis 40 Grad: Waldbrandgefahr steigt

Hochsommerliche Temperaturen lassen die Menschen in Bayern in den kommenden Tagen schwitzen. Die Thermometer sollen bis zu 40 Grad anzeigen.
von  dpa
Ein Schild weist nach langer Trockenheit die Waldbrandgefahrenstufe 5 aus. Foto: Monika Skolimowska/Archivbild
Ein Schild weist nach langer Trockenheit die Waldbrandgefahrenstufe 5 aus. Foto: Monika Skolimowska/Archivbild © dpa

München (dpa/lby) - Schweißtreibende Temperaturen und reichlich Sonnenschein erwartet die Menschen in Bayern in den kommenden Tagen. Am heißesten soll es am Mittwoch werden - mit Höchstwerten zwischen 32 und 40 Grad, wie der Deutsche Wetterdienst (DWD) am Montag mitteilte. Schon zu Wochenbeginn sollten vielerorts die Temperaturen auf 28 bis 33 Grad steigen. Ein Tief über dem Ostatlantik bringe heiße, subtropische Luft nach Bayern.

Mit der Hitze steigt auch die Waldbrandgefahr im Freistaat an. Am Mittwoch und Donnerstag könnte dem Waldbrand-Gefahrenindex des DWD zufolge in Nordbayern die fünfte und somit höchste Warnstufe erreicht werden. Die Regierung von Oberfranken beispielsweise kündigte von Mittwoch bis Sonntag erneut Luftbeobachtungsflüge an, wie ein Sprecher am Montag sagte. So sollen mögliche Brände frühzeitig erkannt werden. Waldspaziergänger sollten keinesfalls mit offenem Feuer hantieren, im Wald rauchen oder Autos auf trockenem Gras parken.

Gesundheitsministerin Melanie Humml (CSU) verwies darauf, dass gerade für ältere Menschen die Hitze eine besondere Belastung darstellen und etwa Schwindel und Kopfschmerzen mit sich bringen könne. "Wer ausreichend trinkt und die Mittagshitze meidet, kann aber gut vorbeugen", sagte sie. Nicht nur der Mensch, auch Tiere benötigen mehr Wasser: So bittet der Landesbund für Vogelschutz (LBV) darum, in Gärten oder auf Balkonen Wasserschalen für Vögel und Eichhörnchen aufzustellen. Das Wasser müsse regelmäßig gewechselt werden.

Ob für die Hitze für Bayerns Schüler Hitzefrei bedeutet, hängt vom jeweiligen Schulleiter ab. Dem Kultusministerium zufolge entscheidet dieser für seine Einrichtung, ob er den Schülern einen vorzeitigen Unterrichtsschluss ermöglicht. Eine rechtsverbindliche Regelung gebe es für Hitzefrei nicht. Der Schulleiter könne den Unterricht beispielsweise auch in kühlere Klassenzimmer verlegen.

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