Teenager auf Party-Droge lassen Schülerin (14) sterben
Nürnberg - Eine ausgelassene Party unter freiem Himmel sollte es werden. Eine Tragödie wurde daraus. Ab Dienstag will das Landgericht Nürnberg klären, unter welchen Umständen eine 14-jährige Schülerin bei der Fete in Dietfurt starb (AZ berichtete).
Der Angeklagte ist 16 Jahre alt. Am 18. Juni vergangenen Jahres, dem Todestag des Mädchens, war er 15. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Totschlag durch Unterlassen vor.
Friedrich Weitner, der Sprecher der Nürnberger Justizbehörden, will sich auch mit Blick auf das Alter des Jugendlichen nicht zu den Details der Anklage äußern. In Dietfurt sind die Abläufe der besagten Juninacht dagegen längst bekannt. Alle wissen, dass der Schüler die zentrale Rolle beim Tod des Mädchens gespielt haben soll, aber bekannt ist auch, dass noch andere Jugendliche in die Tragödie involviert sind.
Rebecca hätte nicht sterben müssen
Für die Jugendlichen aus Dietfurt ist der Verkehrsübungsplatz am Rande der Gemeinde ein beliebter Treffpunkt. Die Clique, die sich am Abend des 17. Juni dort trifft, will feiern. Die Schüler, alle zwischen 14 und 16 Jahre alt, brauchen dazu nicht viel: eine Holzbank, einen Tisch, Alkohol, Musik – und Liquid Ecstacy.
Der jetzt vor Gericht stehende junge Mann hat sie mitgebracht und verteilt. Auch Rebecca (Name geändert), die ihre Eltern dazu überredet hat, bei einer Freundin in Dietfurt übernachten zu dürfen, greift zu. Es ist etwa 22 Uhr.
Wie die Ermittlungen ergaben, ging es dem Mädchen bereits eine halbe Stunde später richtig schlecht. Sie musste sich übergeben, klagte über starken Schwindel, taumelte zwischen Bewusstsein und Ohnmacht, ihr Puls war kaum noch wahrnehmbar.
Herauszufinden, was in den nächsten fünf Stunden geschah, dauerte Wochen. Als der Notarzt um 4 Uhr morgens endlich gerufen wurde, konnte er nur noch den Tod des Mädchens feststellen. Rebecca, davon ist die Staatsanwaltschaft überzeugt, hätte nicht sterben müssen.
Der Angeklagte verhinderte, dass der Notarzt gerufen wurde
Den jetzt vor Gericht stehenden Jugendlichen, machen die Ermittler in erster Linie dafür verantwortlich, dass die Party völlig aus dem Ruder lief. Zwischen 22:30 Uhr und kurz vor vier Uhr dämmerte Rebecca vor den Augen der Clique langsam dem Tod entgegen. Ein paar Mal wurde ihr Puls gemessen, sie wurde von der Bank in die Wiese gelegt, zwischendurch auch einmal gewärmt. Nur den Notarzt rief keiner. Dafür habe der Angeklagte gesorgt, der solche Versuche unterbunden habe, lautet das Ergebnis der Ermittlungen. Ihn habe vor allem die Angst umgetrieben, als Lieferant der Droge aufzufliegen.
Als neu hinzukommende Partygäste die Situation sofort richtig einschätzten und Hilfe riefen, befand sich der Jugendliche bereits auf dem Heimweg.
Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft auch noch gegen sieben weitere jugendliche Partygäste Ermittlungen wegen unterlassener Hilfeleistung eingeleitet. Von ihnen muss sich einer vor dem Amtsgericht Neumarkt verantworten, der Verhandlungstermin steht jedoch noch nicht fest.
Die Ermittlungen gegen die anderen Jugendlichen wurden eingestellt, zum Teil gegen erzieherische Maßnahmen.
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