Syrer zu Unrecht im Gefängnis: Ermittlungen nach falschem Terrorverdacht eingestellt

Mit Macheten Bundeswehrsoldaten töten: Wegen dieses vermeintlichen Anschlagsplans saß ein Syrer zu Unrecht im Gefängnis. Ermittelt wurde danach gegen den Hinweisgeber – jetzt aber nicht mehr.
AZ/ dpa |
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Zunächst waren die Ermittler davon ausgegangen, dass der Syrer mit zwei Macheten Bundeswehrsoldaten im oberfränkischen Hof töten wollte. (Archivbild)
Zunächst waren die Ermittler davon ausgegangen, dass der Syrer mit zwei Macheten Bundeswehrsoldaten im oberfränkischen Hof töten wollte. (Archivbild) © Pia Bayer/dpa
Hof

Hof - Nach einem falschen Terrorverdacht gegen einen Syrer in Oberfranken wird jetzt auch nicht mehr gegen den Hinweisgeber zum vermeintlichen Anschlagsplan ermittelt. Ermittler der Staatsanwaltschaft Hof waren zuletzt der Frage nachgegangen, ob der Mann den damals 27-jährigen Syrer absichtlich zu Unrecht bei den Behörden angeschwärzt hatte. Das Verfahren sei aber eingestellt worden, sagte ein Sprecher der Ermittlungsbehörde. Man habe dem Mann keine absichtlich falsche Verdächtigung nachweisen können. Auch ein Verdacht auf Freiheitsberaubung habe sich nicht erhärtet.

Der Mann hatte sich im September 2024 bei den Sicherheitsbehörden gemeldet mit dem Verdacht, der Syrer aus seinem Umfeld wolle mit Macheten Bundeswehrsoldaten während der Mittagspause in der Innenstadt von Hof umbringen. Dazu hatte der Hinweisgeber einen Rucksack mit einer Machete präsentiert, die dem Mann gehören sollte. 

Syrer saß gut zwei Monate zu Unrecht in Untersuchungshaft

Daraufhin nahmen Polizisten den vermeintlich Terrorverdächtigen schnell fest – er saß wegen der Vorwürfe über Wochen zu Unrecht in Untersuchungshaft. Erst im November wurde der Mann wieder entlassen.

Stattdessen rückte der Hinweisgeber in den Fokus der Ermittler. Man könne nicht ausschließen, dass es sich um eine falsche Beschuldigung im Zuge eines Streits um mögliche Drogengeschäfte handle. Dieser Verdacht hat sich laut Staatsanwaltschaft Hof aber nicht erhärten lassen.

Wie viel Entschädigung der Syrer für seine unverschuldete Untersuchungshaft erhalten soll, sei noch nicht entschieden, sagte ein Sprecher der damals für die Terrorermittlungen zuständigen Generalstaatsanwaltschaft München.

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