Suspendierte Bürgermeisterin bleibt im Amt

Auch weil sie angab, Staatsangehörige des Königreichs Bayern zu sein, geriet eine Bürgermeisterin im Allgäu in Verdacht, der «Reichsbürger»-Bewegung anzugehören. Sie wurde vorläufig suspendiert. Das Verwaltungsgericht München hat nun darüber entschieden.
dpa |
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München/Bolsterlang (dpa/lby) - Die wegen "Reichsbürger"-Verdachts vorläufig suspendierte Bürgermeisterin einer Gemeinde im Allgäu darf vorerst doch im Amt bleiben. Das hat das Verwaltungsgericht München am Donnerstag entschieden. Monika Zeller, die Erste Bürgermeisterin der 1000-Einwohner-Gemeinde Bolsterlang im Landkreis Oberallgäu, war im Juni 2018 ihres Dienstes vorläufig enthoben worden, weil es den Verdacht gab, dass sie der sogenannten "Reichsbürger"-Bewegung nahesteht. "Reichsbürger" lehnen die Bundesrepublik als Staat ab.

Die Landesanwaltschaft hatte die Entscheidung als Disziplinarbehörde damit begründet, dass Zeller in Behördenanträgen "für die sogenannte "Reichsbürgerbewegung" typische Angaben gemacht" habe - beispielsweise dass sie neben der deutschen Staatsangehörigkeit auch die des Königreichs Bayern besitze. Außerdem habe sie den Vortrag eines selbsternannten "Reichsbürgers" in Gemeinderäumen nicht unterbunden.

Das Gericht stellte nun aber fest, dass es gegenwärtig "keine ausreichenden Anhaltspunkte" für die Annahme gebe, die Bürgermeisterin gehöre der Reichsbürgerbewegung an und teile deren Gedankengut. Ihre vorläufige Dienstenthebung wurde im Rahmen eines Eilverfahrens wieder ausgesetzt. Das Gericht hat "ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der vorläufigen Dienstenthebung".

Zwar träfen die Vorwürfe der Landesanwaltschaft im Wesentlichen zu. Die Bürgermeisterin habe im laufenden Disziplinarverfahren aber entkräftet, dass sie Anhängerin der "Reichsbürger"-Bewegung sei. In der Mitteilung des Gerichtes hieß es, ihr Verhalten sei "möglicherweise lediglich Ausdruck von Naivität und Unbedarftheit". Die Landesanwaltschaft Bayern kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde gegen diese Entscheidung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen.

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