Supermarkt: Umräumen von Waren - Hausverbot
Wer im Supermarkt klaut, muss neben einer Anzeige auch mit Hausverbot rechnen - das ist bekannt. Doch selbst das Umräumen von Waren kann nach einem Urteil des Amtsgerichts Augsburg ein Hausverbot rechtfertigen.
Augsburg - Im konkreten Fall hatte ein Kunde in einem Augsburger Supermarkt eine Wodkaflasche im Kühlregal hinter einer Milchflasche abgestellt. Nach Gerichtsangaben von Freitag verbot der Supermarkt dem Mann daraufhin, das Geschäft zu betreten, weil er den Wodka habe stehlen wollen.
Später relativierte der Supermarkt das Hausverbot und erlaubte dem Kunden, zusammen mit einem Begleiter einzukaufen. Dem Mann war das nicht genug und er zog vor Gericht. Das Gericht wies die Klage ab und betonte: Bereits der Versuch eines Diebstahls rechtfertige das Hausverbot.
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