Stromleitungs-Unglück: Keine strafrechtlichen Folgen

Der Tod einer jungen Urlauberin wegen einer gerissenen Starkstromleitung an der Mecklenburgischen Seenplatte wird keine strafrechtlichen Folgen haben. Wie ein Sprecher der Neubrandenburger Staatsanwaltschaft am Mittwoch sagte, gibt es bisher keine Anhaltspunkte dafür, dass das Unglück am Malkwitzer See fahrlässig verursacht wurde.
dpa |
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Hohen Wangelin - Der Tod einer jungen Urlauberin wegen einer gerissenen Starkstromleitung an der Mecklenburgischen Seenplatte wird keine strafrechtlichen Folgen haben. Wie ein Sprecher der Neubrandenburger Staatsanwaltschaft am Mittwoch sagte, gibt es bisher keine Anhaltspunkte dafür, dass das Unglück am Malkwitzer See fahrlässig verursacht wurde. "Es handelt sich wohl um eine Verkettung unglücklicher Umstände", sagte der Sprecher.

Die 22-jährige Frau aus Bayern wollte am Montagabend Urlaubern aus Baden-Württemberg helfen, als deren Wohnmobil bei Hohen Wangelin in Brand geraten war. Durch das Feuer war eine über das Fahrzeug hinweg führende Starkstromleitung gerissen. Ein Ende der Stromleitung traf die sich gerade nähernde 22-Jährige, die dabei tödliche Verletzungen erlitt.

Das Feuer im Wohnmobil wurde durch einen technischen Defekt verursacht, wie ein Gutachter feststellte. Damit sei dies nicht dem Nutzer anzulasten, sagte der Vertreter der Staatsanwaltschaft. Das Fahrzeug habe an der Stelle auch parken dürfen. Der 47 Jahre alte Wohnmobilfahrer und seine Frau, ebenfalls Urlauber, konnten sich allein aus dem Fahrzeug retten.

Zwei weitere 17 und 19 Jahre alte Urlauber aus Bayern, die mit der Verunglückten an dem See waren, wurden bei Hilfe-Versuchen leicht verletzt. Der Schaden am Fahrzeug wurde auf 15 000 Euro geschätzt.

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