Streit ums Kufsteinlied

Mit einem juristischen Streit um eine ganz bestimmte Jodelpassage im Kufsteinlied muss sich heute das Münchner Landgericht befassen. Es geht um Urheberrechte - und um sehr viel Geld
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Kufsteins Wahrzeichen die Festung ist so berühmt wie das "Kufsteiner Lied".
abendzeitung Kufsteins Wahrzeichen die Festung ist so berühmt wie das "Kufsteiner Lied".

MÜNCHEN - Mit einem juristischen Streit um eine ganz bestimmte Jodelpassage im Kufsteinlied muss sich heute das Münchner Landgericht befassen. Es geht um Urheberrechte - und um sehr viel Geld

Ganz konkret geht es um die weltberühmte Jodel-Zeile „Holla-rä-di-ri, di-ri, di-ri“ aus dem „Kufsteiner Lied“, wie das Gericht mitteilte. Sohn und Tochter des verstorbenen österreichischen Komponisten Karl Ganzer haben den ehemaligen Freund und deutschen Musikverleger ihres Vaters, Egon Frauenberger, verklagt. Der hat sich nämlich bei der GEMA als musikalischer Bearbeiter des Jodel-Parts registrieren lassen – mit entsprechendem Anteil an den urheberrechtlichen Erlösen. Angesichts des anhaltenden Welterfolgs des Stücks geht es um erhebliche Summen. Deshalb wird auch heute noch nicht mit dem Urteil gerechnet.

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