Streit um Wunderpillen: Arzt verklagt Pharma-Firma
NÜRNBERG - Prozess um ausstehende Honorare – Unternehmen sah Leistungen nicht erbracht, Mediziner wollte kein „billiger Werbeclown“ sein
Es soll Leistungen steigern und den Alterungsprozess stoppen: Eine Pharmafirma brachte das Wundermittel auf den Markt, der Chefarzt (49) einer hiesigen Privatklinik sollte dafür im Ausland werben – doch jetzt verklagte er das Unternehmen vor dem Nürnberger Landgericht. Noch ausstehende 12000 Euro Honorar forderte der Chefarzt (u.a. Experte für Anti-Aging-Präparate) im Zivilstreit. „Wir haben nicht bezahlt, weil wir mit Ihnen nicht zufrieden waren“, erklärte der Chef des Unternehmens, das in Malta sitzt. Auch habe er zu hohe Ansprüche gehabt: „Sie wollten bessere Hotels als die von uns gebuchten und Business-Class fliegen.“
Das Grundproblem sei wohl, stellte Richter Hartmut Heinke fest, die unterschiedliche Auslegung des Beratervertrags. Er war 2008 auf fünf Jahre geschlossen und von der Firma nach acht Monaten gekündigt worden. 1500 Euro sollte der Mediziner monatlich erhalten plus Spesen bei Einsätzen – wie in Bangkog, Lissabon oder Paris. Dazu Umsatzbeteiligung an den Nahrungsergänzungsmitteln, die er anpreisen sollte.
Aber: „Ich wollte nicht die Rolle des billigen Werbeclowns übernehmen“, sagte der Kläger, der nach seiner Meinung den Vertrag erfüllt hatte. Das sah der Firmenchef anders: 15 Minuten Vorträge habe er auf Ärzte-Kongressen gehalten, und zwar ganz neutral über die Substanzen in dem Mittel, wie NADH, aber nicht den Namen des Mittels genannt, stattdessen noch für seine Klinik geworben.
„Wofür haben Sie denn den Chefarzt eingekauft?“, fragte der Richter. „Seinen Name habe ich mal beim Friseur in Illustrierten gelesen.“ Der Firmenchef: „Dass er nach seinem Vortrag dem Publikum für Fachauskünfte zur Verfügung steht. Das bringt ein fachkundiger Arzt doch ganz anders rüber, als ein Verkäufer.“ Der Mediziner: „Sie werden keinen Referenten finden, der am Stand einer Firma Werbung macht.“ Da gebe es subtilere Methoden. Da Meinung gegen Meinung stand, schloss man auf Anraten des Gerichts einen Vergleich: Der Chefarzt erhält noch 6000 Euro. cis
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