Streit um Fleisch-Automat in Bayern: Deshalb muss er weg
Die Familie von Maximilian Eck besitzt in Holzkirchen die Feinkost-Metzgerei Kleeblatt. Dort befindet sich das Stammhaus ihres Geschäfts. In Miesbach und in Weyarn stehen darüber hinaus zwei Warenautomaten, die der 34-jährige Juniorchef der Holzkirchner Metzgerei zusammen mit seiner Frau betreibt.
Über die Warenautomaten mit Produkten aus der Region könne man im Sommer unter anderem "selbst hergestellte Grillwurst oder Grillfleisch" kaufen. Und in der kühlen Jahreszeit etwa "selbst gemachte Fertigprodukte in Gläsern wie Rindergulasch oder Kalbsgeschnetzeltes", sagt Maximilian Eck.
Aus Rottach-Egern habe man als traditionsreicher Familienbetrieb aus dem Landkreis Miesbach seit Jahren ebenfalls zahlreiche Kunden, schildert er. Deshalb habe man auch in Rottach einen Warenautomaten aufgestellt, der von der Kundschaft sehr gut angenommen worden sei.
Aufstellung von Automaten "nur für ortsansässige Firma"
Doch anders als in Miesbach und in Weyarn, wo die Automaten nach Ecks Schilderung weiterhin in Betrieb sein dürfen, gab es in Rottach-Egern Einwände vonseiten der Gemeinde. Mit dem Ergebnis, dass er den am Rottacher Zentralparkplatz vor mehreren Monaten platzierten Warenautomaten nun wieder abbauen musste. Was sind die Gründe?
Die AZ hat beim Bauamt in Rottach-Egern nachgefragt. Dort verweist man auf die örtlichen Vorschriften: "Die Aufstellung der Warenautomaten regelt der Art. 57 Abs. 1 Nr. 12 Buchstabe b BayBO in Verbindung mit § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 unserer Satzung über die Genehmigung und Gestaltung von Außenwerbeanlagen (WerbS)", teilt das Amt mit.
Automaten seien demnach, "wenn sie in räumlicher Verbindung mit einer offenen Verkaufsstelle stehen und die Grundstücksgrenze nicht überschreiten", genehmigungsfrei, erläutert das Bauamt.
Die Planung sei mindestens zwei Wochen vor der geplanten Errichtung der Bauverwaltung der Gemeinde Rottach-Egern zur Überprüfung vorzulegen. Somit wäre die Aufstellung eines Warenautomaten "nur für eine ortsansässige Firma, in räumlicher Verbindung zum vorhandenen Geschäft, möglich", heißt es vonseiten des Bauamts in Rottach-Egern zudem auf Nachfrage der AZ.
Metzger: "Aus unserer Sicht ist es sehr bedauerlich"
Die Rottacher Satzung erlaubt Warenautomaten demzufolge also zwar in bestimmten Ausnahmefällen. Der "rückwirkend eingereichte Bauantrag auf isolierte Befreiung/Abweichung von der Werbeanlagensatzung (WerbS) ist vom Gemeinderat abgelehnt worden", schildert das Bauamt zu dem konkreten Fall allerdings auf AZ-Nachfrage. Und weiter: "Daraufhin musste der Warenautomat abgebaut werden."
Der 34-jährige Maximilian Eck aus Holzkirchen hatte unterdessen bis zuletzt auf ein Entgegenkommen gehofft. "Wir respektieren das", sagt er mit Blick auf die getroffene Entscheidung, als die AZ ihn am Telefon erreicht.

Ein Stück Enttäuschung bleibt. "Aus unserer Sicht ist es sehr bedauerlich, dass einem regionalen Handwerksbetrieb an dieser Stelle die Möglichkeit genommen wird, innovative Wege zu gehen und sich zukunftsfähig aufzustellen", sagt er. "Gerade in einer Branche wie dem Metzgerhandwerk, die ohnehin zunehmend unter Nachwuchs- und Strukturproblemen leidet, sind solche modernen Vertriebskonzepte ein wesentlicher Baustein, um langfristig bestehen zu können", so Eck.
"Besonders schade empfinden wir, dass der Standort am Zentralparkplatz – abseits eines direkten Wohngebiets und ohne erkennbare Störwirkung – dennoch nicht realisiert werden konnte."
Metzger: "Einkaufsverhalten wird flexibler"
Aus seiner Sicht wäre hier "ein sinnvoller Beitrag zur regionalen Versorgung sowie zur Sichtbarkeit handwerklicher Qualität" möglich gewesen, sagt der Holzkirchner. Zudem ist er davon überzeugt, "dass das Einkaufsverhalten der Menschen flexibler wird". Das erfahre man auch im Gespräch mit den Kunden.
In seinem rückwirkend eingereichten Antrag hatte der 34-Jährige unter anderem argumentiert, dass der Automat sich auf einem privat angemieteten Stellplatz in "zweiter Reihe" befinde. Er sei "von der öffentlichen Verkehrsfläche aus kaum wahrnehmbar" und beeinträchtige das Ortsbild von Rottach-Egern nach eigener Sichtweise nicht.
"Wir betreiben bereits erfolgreich vergleichbare Warenautomaten an Standorten im Landkreis Miesbach, unter anderem in Miesbach selbst sowie in Weyarn", sagt Eck zudem.
Hier habe es jeweils keiner Genehmigung bedurft. Anders als in der sich im selben Landkreis befindenden Gemeinde Rottach-Egern, wie sich für ihn im Nachhinein herausstellte.
Er habe den Automaten in Rottach-Egern inzwischen wieder abgebaut, so Maximilian Eck zur AZ. Noch stehe er nun im Lager in Holzkirchen. Wo soll der Automat künftig platziert werden? "Wir sind noch auf der Suche nach einem neuen Standort für ihn."
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