Strafenkatalog für Bayerns Unis: Exmatrikulation für Störer
Als Reaktion auf den wieder vermehrt aufkommenden Antisemitismus an Bayerns Hochschulen soll eine neue Gesetzesgrundlage für Exmatrikulationen innerhalb eines neuen Strafenkatalogs verankert werden. Bereits in den nächsten vier Wochen werde das Kabinett die Novelle des Hochschulinnovationsgesetzes beschließen, kündigte Wissenschaftsminister Markus Blume (CSU) in München an. Im Zuge der Novelle werde auch ein neuer Strafenkatalog verankert, welcher neben Rügen auch die Exmatrikulation oder das Verbot einer erneuten Immatrikulation als "ultimative Sanktion" vorsehe.
Derzeit gibt es sehr unterschiedliche Regelungen in Bayern
Viele bayerische Hochschulen sehen bisher zwar in ihren Immatrikulationssatzungen Sanktionsmöglichkeiten vor, die über Hausverbote hinausgehen und auch eine Exmatrikulation als letzte Ordnungsmaßnahme vorsehen. Jedoch unterscheiden sich die Regelungen von Hochschulort zu Hochschulort. Blume betonte, dass es dagegen früher bereits entsprechende Regelungen zur Exmatrikulation gegeben habe, wenn jemand den Hochschulfrieden dauerhaft störe.
Der neue Strafenkatalog orientiere sich am Ordnungsrecht für Schulen, wo Verstöße etwa mit Verweisen, Versetzungen in Parallelklassen und Unterrichtsausschlüssen geahndet werden können. Was an den Hochschulen jeweils unter einer dauerhaften Störung zu verstehen sei, bleibe aber jeweilige Ermessenssache, so Blume.
Hintergrund ist rauer werdendes Klima insbesondere für Juden
Hintergrund für die aus Blumes Sicht notwendige Novelle ist das rauer werdende Klima, insbesondere gegen jüdische Studierende, auch an Bayerns Hochschulen. Dieser Entwicklung wolle man mit dem Gesetz entgegenwirken und so die betroffenen Studentinnen und Studenten besser schützen.
Darüber hinaus sehe die Gesetzesreform auch vor, Sanktionen für Verstöße gegen das Gender-Verbot zu verankern und die Entbürokratisierung an den Hochschulen voranzubringen. Bereits seit April 2024 gilt an Schulen, Hochschulen und in der staatlichen Verwaltung in Bayern ein Verbot für "mehrgeschlechtliche Schreibweisen durch Wortbinnenzeichen" wie Genderstern, Doppelpunkt, Gender-Gap oder Mediopunkt.
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