Skandal in Mittelfranken: Tierschutzverstöße im Schlachthof – Geldstrafen für Mitarbeiter

Nach Tierschutzverstößen in einem Schlachthof in Wassertrüdingen geraten sieben Mitarbeiter ins Visier der Justiz – das Gericht verhängt bereits erste Strafen.
AZ/dpa |
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Vier der sieben Strafbefehle hat das Amtsgericht bereits erlassen, einer davon ist rechtskräftig. (Symbolbild)
Vier der sieben Strafbefehle hat das Amtsgericht bereits erlassen, einer davon ist rechtskräftig. (Symbolbild) © Julian Stratenschulte/dpa

Wegen Tierschutzverstößen müssen mehrere Mitarbeiter eines Schlachthofs in Mittelfranken mit Geldstrafen rechnen. Die Staatsanwaltschaft beantragte Strafbefehle mit 30 bis 180 Tagessätzen gegen sieben Beschäftigte des Betriebs in Wassertrüdingen, wie ein Sprecher der Anklagebehörde in Ansbach sagte. Vier der Strafbefehle habe das Amtsgericht bereits erlassen, davon sei einer rechtskräftig. 

Videoaufnahmen einer Tierrechtsorganisation hatten den Fall im vergangenen April ins Rollen gebracht. Auf diesen sollen Mitarbeitende zu sehen sein, die Hühner misshandelten. Die Staatsanwaltschaft nahm daraufhin die Ermittlungen auf. 

Bis zu 60.000 Legehennen täglich geschlachtet

Der Schlachthof ist seitdem geschlossen. Dieser zählte laut der Bayerischen Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen zu den größten seiner Art in Deutschland: Pro Tag wurden dort bis zu 60.000 Legehennen zu Suppenhühnern weiterverarbeitet. 

Der Mitarbeiter, bei dem der Strafbefehl rechtskräftig ist, gilt laut Staatsanwaltschaft als vorbestraft. Die Geldstrafe bei ihm liegt über 90 Tagessätzen, ab dann gilt man als vorbestraft. Dabei entsprechen 30 Tagessätze einem Nettomonatseinkommen.

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