Strafbefehl für Pflegekraft nach Erotikvideo rechtskräftig

Eine Pflegekraft fertigt während der Arbeitszeit erotische Aufnahmen an. Das hat nun finanzielle Folgen für sie.
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Eine Pflegekraft soll in einem Heim heimlich ein Erotikvideo produziert haben.
Eine Pflegekraft soll in einem Heim heimlich ein Erotikvideo produziert haben. © Sebastian Kahnert/dpa
Bad Neustadt a.d. Saale

Ein Strafbefehl für eine Pflegekraft wegen des Drehs eines Erotikvideos während ihrer Arbeit in einem Pflegeheim in Unterfranken ist rechtskräftig. Die Angeklagte habe keinen Einspruch dagegen eingelegt, teilte der Direktor des Amtsgerichts in Bad Neustadt a.d. Saale auf Nachfrage mit. Das Gericht hatte auf Antrag der Staatsanwaltschaft Schweinfurt den Strafbefehl gegen die 39-Jährige erlassen. Dieser sieht eine Geldstrafe von 2.500 Euro vor. 

Auf dem Pornovideo der Frau ist ein kognitiv beeinträchtigter Heimbewohner zu sehen - er soll nicht gewusst haben, dass zu sehen war. Die Tat soll sich zwischen Dezember 2022 und März 2024 ereignet haben, das Video sei live ins Internet übertragen worden. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hat sich die Beschuldigte dadurch der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen schuldig gemacht.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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