Strafbefehl für mutmaßlichen Helfer von kriminellem Banker

In Schweinfurt soll sich ein Bankmitarbeiter die eigene Tasche vollgemacht haben - mit dem Geld seiner Kunden. Beim Ausgeben soll der Mann Hilfe gehabt haben.
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Um etwa zwei Millionen Euro soll ein Bankberater in Schweinfurt mehrere Anleger betrogen haben. (Symbolbild)
Um etwa zwei Millionen Euro soll ein Bankberater in Schweinfurt mehrere Anleger betrogen haben. (Symbolbild) © Monika Skolimowska/dpa
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Schweinfurt

Das Amtsgericht Schweinfurt hat gegen einen mutmaßlichen Komplizen eines betrügerischen Bankangestellten einen Strafbefehl erlassen. Dem Mann werde Geldwäsche in 54 Fällen vorgeworfen, teilte das Gericht mit. Der Beschuldigte kann gegen den Strafbefehl Einspruch einlegen.

Die Staatsanwaltschaft möchte nach eigenen Angaben für den 1951 geborenen Mann eine Freiheitsstrafe von einem Jahr, ausgesetzt zur Bewährung, erreichen. Zudem sollte Bargeld in Höhe von 43.000 Euro von dem Verdächtigen eingezogen werden. 

Die Behörde geht davon aus, dass der Beschuldigte Zahlungen für den kriminellen Bankberater abwickelte, der nachweislich mehrere Senioren um ihr Vermögen gebracht hatte.

Hauptbeschuldigter in Haft

Dafür wurde der 58 Jahre alte Bankangestellte im August vom Landgericht Schweinfurt wegen Betruges verurteilt - die Entscheidung auf fünf Jahre Haft ist bereits rechtskräftig. 

Der weitgehend geständige Angeklagte hatte unter anderem in einer Bankfiliale in einem Seniorenheim in Schweinfurt gearbeitet und dort das Vertrauen der Betroffenen gewonnen. So überzeugte er sie laut Gericht, ihm hohe Bargeldbeträge und Goldmünzen zu übergeben, um es für sie angeblich gewinnbringend anzulegen. Stattdessen finanzierte er sich davon ein Luxusleben. Die Schadenssumme betrug mehr als 2,1 Millionen Euro.

Die Ermittlungen gegen einen zweiten mutmaßlichen Komplizen des Bankberaters stellte die Staatsanwaltschaft hingegen ein. Grund: Gegen den 1961 geborenen Mann gebe es Vorwürfe, die schwerer wögen und nichts mit dem Tatkomplex rund um den Bankberater zu tun hätten.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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