"Stinkefinger" wurde zum Verhängnis

Eine gestohlenes Fahrrad, Alkohol- und Drogenkonsum und Ärger mit der Justiz - keine guten Voraussetzungen, um Verkehrspolizisten zu beleidigen...
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Ganz schön frech: Ein Radler zeigte den Beamten den Stinkefinger.
Steffen Windschall Ganz schön frech: Ein Radler zeigte den Beamten den Stinkefinger.

 

NÜRNBERG  Die Missachtung von Zeichen und Weisungen von Polizeibeamten und vor allem sein dreistes Verhalten wurden einem 24-jährigen Fahrradfahrer Am Montagnachmittag zum Verhängnis. Der Mann wurde einem Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Nürnberg vorgeführt.

Gegen 15.30 Uhr waren zwei Beamte der Verkehrsinspektion Nürnberg mit der Verkehrsregelung an der Kreuzung Erlanger Straße / Kilianstraße beschäftigt. Obwohl in der Erlanger Straße für den Fahrverkehr deutliche Haltezeichen angezeigt waren, fuhr der 24-Jährige mit einem Fahrrad weiter. Dabei zeigte er dem regelnden Beamten auch noch den "Stinkefinger"!

Nur wenige Meter weiter standen zwei weitere Beamte der VPI Nürnberg, die gerade ihre Kollegen ablösen wollten. Sie hatten den Vorfall beobachtet und nahmen sofort die Verfolgung des mittlerweile flüchtenden Mannes auf. Über Feldwege versuchte der Radfahrer, den Beamten zu entkommen. Im Zeisigweg hatte er offenbar die Geschwindigkeit seines Fahrrades falsch eingeschätzt, weshalb er gegen einen Zaun prallte und stürzte. Dies hinderte ihn jedoch nicht, seine Flucht fortzusetzen. Die Polizeibeamten waren jedoch schneller und nahmen ihn fest.

Verstoß gegen Bewährungsauflagen

Kurz darauf erklärte sich auch das Verhalten des 24-Jährigen: Das Fahrrad war gestohlen, er selbst stand, wie ein durchgeführter Test ergab, unter Einwirkung von Drogen oder Alkohol. Außerdem stellte sich heraus, dass der Beschuldigte gegen bestehende Bewährungsauflagen eines Gerichtes verstoßen hatte. Der Festgenommene wurde zur Dienststelle gebracht, eine Blutentnahme angeordnet. Das Fahrrad konnte der Bestohlenen wieder ausgehändigt werden.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Nürnberg wurde der Radler einem Ermittlungsrichter zur Prüfung der Haftfrage vorgeführt. Wegen des Verdachts mehrerer strafrechtlicher Verstöße wurde Anzeige erstattet. Außerdem muss er sich wegen möglicher Vergehen nach dem Betäubungsmittelrecht verantworten.

 

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