Stellplatzvermieter muss nicht für Schäden durch Harz zahlen
Coburg (dpa/lby) - Weil Harz auf ihr parkendes Auto tropfte, hat eine Frau gegen den Vermieter des Stellplatzes geklagt. Sie forderte Schadenersatz und das Fällen des Baumes - doch ohne Erfolg, wie das Landgericht Coburg am Freitag mitteilte. Das Landgericht folgte damit einem Urteil des Amtsgerichts und wies die Berufung der Mieterin zurück.
Die Klägerin war nach Angaben des Gerichts seit vielen Jahren Mieterin einer Wohnung und eines Stellplatzes, der unter einem Baum liegt. Ihrer Meinung nach sei der Parkplatz nur eingeschränkt zu gebrauchen, weil von den Ästen Harz auf das Auto tropfe.
Doch das Gericht wies die Klage ab. Als sie den Mietvertrag unterzeichnete, habe sie von dem Baum gewusst. "Dass aber beim Parken unter einem Baum mit Laub- und Fruchtfall oder eben auch mit dem Absondern von Harz gerechnet werden muss, ist allgemein bekannt", hieß es weiter. Tropfendes Harz sei eine natürliche Reaktion des Baumes, für die der Vermieter nicht haften müsse.
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